BANKASSURANCE

Argumentationshilfe vom Verbraucherschutz

Auch wenn Themen wie Prämiensparverträge oder Verwahrentgelte anderes vermuten lassen - mitunter kommt es vor, dass Verbraucherschützer sich in gewisser Weise auf die Seite der Banken schlagen. Aktuelles Beispiel dafür ist die Verbraucherzentrale Nordrhein- Westfalen, die Mitte November Verbrauchern dringend dazu geraten hat, bei Versicherungs-Apps Vorsicht walten zu lassen.

Natürlich könnten sie eine Lösung für diejenigen sein, die ihre Verträge lieber digital verwalten möchten, anstatt zu Hause reihenweise Ordner anzulegen. Allerdings sei Verbrauchern nicht immer bewusst, dass es bei diesen Apps in der Regel nicht nur um digitale Versicherungsordner handelt, sondern dass mit der Nutzung der meisten Apps ein Vertrag mit Versicherungsmaklern abgeschlossen wird, die die hinterlegten Verträge in den eigenen Bestand holen können.

Das mag helfen, bei den Versicherungsprämien zu sparen - es bedeutet in der Praxis jedoch auch den Verzicht auf eine Beratung vor Ort. Bisherige Berater haben keinen Zugriff mehr auf die Verträge. Im Schadenfall oder bei sonstigen Problemen stellt dann die App die einzige Kontaktmöglichkeit dar. Dies, so die Warnung der Verbraucherschützer, sei vielen Verbrauchern weder bewusst noch von ihnen gewünscht.

Diese Botschaft ist für die Bankassurance ein idealer Kommunikationsansatz. Wer den Hinweis der Verbraucherschützer verbreitet, dem bietet er die Möglichkeit, auf das eigene Angebot zu verweisen. Das gilt vor allem für diejenigen Kreditinstitute, deren Versicherungspartner zwar eine App für die digitale Vertragsverwaltung oder die Schadenfallmeldung anbieten, bei denen im Bedarfsfall die persönliche Betreuung durch einen Ansprechpartner dennoch weiterhin möglich ist. Gerade im Wettbewerb mit Insurtechs tun Banken gut daran, diesen Aspekt in ihrer Kommunikation stärker in den Vordergrund zu rücken. Red.

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