Geldwäsche

David gegen Goliath

In Sachen Geldwäscheprävention kennen wir in Deutschland vor allem ein Procedere: Die Aufsicht benennt Mängel, die sie bei einer klassischen oder Neobank festgestellt hat. Diese wiederum muss dann nachbessern - und beeilt sich üblicherweise damit, ohne Widerspruch zu leisten. Mit der Bankenaufsicht will man sich schließlich nicht anlegen - schon gar nicht öffentlich.

Ein Fall aus den Niederlanden erregt da schon Aufsehen. Dort hat das Fintech Bunq vor …

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