VERGLEICHSPORTALE

Verbraucher in die Irre geführt?

Im Idealfall agieren Vergleichsportale als neutrale Plattform zwischen Anbietern und Kunden. Verschiedene Geschäftspraktiken können jedoch dazu führen, dass diese Neutralität aufgehoben wird. Zu diesem Fazit kommt die Sektoruntersuchung zu Vergleichsportalen, deren Ergebnisse das Bundeskartellamt im Dezember veröffentlicht hat. Der Verdacht auf Verbraucherrechtsverstöße wurde damit in einigen Punkten erhärtet. Häufig fehlt es den Wettbewerbshütern zufolge an einer Aufklärung der Verbraucher darüber, wie die Reihenfolge der Suchergebnisse und die Empfehlungen der Vergleichsportale zustande kommen. Dies kann zu Fehleinschätzungen der Verbraucher führen.

Zu den Vorgehensweisen, die den Verbraucher in die Irre führen können, zählt die Sektoruntersuchung branchenübergreifend die folgenden:

- Häufig haben die von den Anbietern gezahlten Entgelte oder Provisionen Einfluss auf die vom Portal voreingestellte Ergebnisdarstellung. Dies erfolgt je nach Branche über eine Vorauswahl der berücksichtigten Angebote, über die Positionierung einzelner Angebote vor dem eigentlichen Ranking oder über die Berücksichtigung der Höhe der Zahlungen der Anbieter im Ranking selbst. - Vergleichsportale haben in einigen Branchen eine geringe Marktabdeckung und stellen teilweise nur eine Auswahl von weniger als 50 Prozent der im Markt existierenden Angebote dar.

- Viele Vergleichsportale setzen Hinweise auf angeblich begrenzte Verfügbarkeiten oder vermeintliche Exklusivangebote ein.

- Zahlreiche Portale erstellen keinen eigenständigen Vergleich, sondern greifen lediglich auf die Datensätze und/oder Tarifrechner anderer Portale zu.

All diese Mängel gelten auch, insoweit die Portale Angebote aus dem Bereich Finanzdienstleistungen vergleichen. In ganz besonderem Maße gilt dies für die geringe Marktabdeckung im Bereich Versicherungen, unter anderem deshalb, weil die Huk Coburg sich seit 2017 vom Portalvertrieb gänzlich verabschiedet hat. Dem Untersuchungsbericht zufolge belaufen sich die Marktanteile jener Versicherer, die in den untersuchten Sparten von einigen Portalen als nicht vertreten angegeben werden, gemessen an den Bruttobeiträgen in der Summe auf 43 Prozent bei Kfz, 38 Prozent bei Hausrat und 36 Prozent bei der Haftpflichtversicherung. Hinweise darauf, welche Versicherer oder Tarifgruppen im Vergleich nicht dargestellt werden, fehlen jedoch häufig - sicher ein Grund dafür, dass die Huk in ihrer jüngsten Kampagne genau das thematisiert und dazu auffordert, sich nicht auf die Informationen der Portale zu beschränken.

Abschließend sind die Ergebnisse der Wettbewerbsbehörde zu der im Oktober 2017 eingeleiteten Sektoruntersuchung noch nicht. Vielmehr handelt es sich um "eine erste rechtliche Einordnung", zu der betroffene Marktteilnehmer sowie weitere interessierte Kreise bis zum 4. Februar 2019 Stellung nehmen können. Erst nach deren Auswertung will das Bundeskartellamt einen abschließenden Bericht zur Sektoruntersuchung Vergleichsportale veröffentlichen.

Dass danach alle Beanstandungen als gegenstandslos fallengelassen werden, ist gleichwohl eher unwahrscheinlich. Das sieht wohl auch das Bundeskartellamt so und bemängelt deshalb, dass die Behörde zwar das Recht habe, Untersuchungen durchzuführen und so Defizite zu identifizieren, dass es ihre jedoch an der Befugnis fehlt, etwaige Rechtsverstöße auch per behördlicher Verfügung abzustellen. Die Politik wird deshalb aufgefordert "über den künftigen Umfang mit der Sanktionierung von in den verbraucherrechtlichen Sektoruntersuchungen ermittelten (gegebenenfalls unlauteren) Verhaltensweisen nachzudenken". Das Thema Portale und Verbraucherschutz wird somit so schnell nicht abgehakt werden - und das nicht nur, die Auseinandersetzung zwischen dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) und Check 24 über mögliche Verstöße gegen das Provisionsabgabeverbot weitergeht. Red.

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