PSD2

Verbraucherschützer warnen vor Nebenkosten

Sicherheit kostet Geld. Das ist bei der PSD2 nicht anders. Genau davor warnen jetzt die Verbraucherschützer. Denn die neuen Verfahren, die für die starke Kundenauthentifizierung notwendig werden, sind häufig auch für die Kunden mit Kosten verbunden. Für die Übermittlung der TAN per SMS etwa wird häufig etwas berechnet - und darf es mit höchstrichterlichem Segen auch. TAN-Generatoren als Alternative zur SMS-TAN werden auch längst nicht immer kostenfrei ausgegeben, sondern müssen vielfach vom Kunden gekauft werden.

Auf den ersten Blick kostenfrei ist die Nutzung von Sicherheitsverfahren mit einer App. Doch auch hier geben Verbraucherschützer zu bedenken: Wer sich auf diese Variante verlässt, muss wohl regelmäßig ein neues Smartphone kaufen. Denn wenn es für ein Modell keine Sicherheitsupdates mehr gibt, funktionieren die Apps der Banken meist nicht mehr. Für all diejenigen, die (aus Kostengründen oder auch im Sinne der Nachhaltigkeit) ihre Geräte sonst länger genutzt hätten, sind das gewissermaßen Kosten für die Hintertüre. Dass viele Kreditkarten ohne Smartphone oder Tablet online gar nicht mehr genutzt werden können, ist ein weiterer Kritikpunkt.

Dass Verbraucher für die Sicherheitsverfahren extra bezahlen sollen, ist aus Sicht der Verbraucherzentralen ein klarer Fehler. Denn es sei keine Zusatzleistung für den Kunden, dass Banken sich vor Betrug schützen. Die Kosten für diese Maßnahmen sollten nach Einschätzung von Verbraucherschützern mit dem Kontoentgelt bereits abgerechnet sein. Der Gesetzeber hat zusätzliche Kosten für Sicherheitsverfahren allerdings zugelassen.

Je nachdem, wie die Konditionenentwicklung aussieht, könnten an dieser Stelle gleichwohl neue Rechtsstreitigkeiten entstehen - um die Angemessenheit der Höhe solcher Entgelte oder auch um Werbeaussagen wie "kostenlos", wenn gleichzeitig Nebenkosten für die Sicherheit mit einem Konto verbunden sind. Bisherige Freigrenzen für eine bestimmte Anzahl an SMS-TANs im Monat könnten zum Beispiel schnell überschritten werden, wenn künftig schon bei der Anmeldung zum Online-Banking und nicht erst für die eigentliche Transaktion eine TAN erforderlich ist. Dann wird man darüber streiten können, ob ein Konto, zu dessen Nutzung der Kunde entweder für die TAN-Zusendung oder den TAN-Generator zahlen muss, noch als "gratis" beworben werden darf, wenn die einzige kostenlose Alternative den regelmäßigen Kauf eines neuen Smartphones voraussetzt. Verbraucherschützer werden das zweifellos im Auge behalten. Red.

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