Recht und Steuern

Dachumbau nicht sofort absetzbar

Erhält ein Gebäude anstelle des bisherigen Flachdachs ein Satteldach, entstehen nachträgliche Herstellungskosten, weil dadurch seine Nutzfläche etwas vergrößert wird. Da sie als Herstellungskosten gelten, können die Aufwendungen nicht sofort als Werbungskosten bei den Einkünften aus der Vermietung des Hauses geltend gemacht werden, entschied der Bundesfinanzhof am 15. Mai 2013 unter dem Aktenzeichen IX R 36/12. Hätten die genannten Aufwendungen nicht als Herstellungskosten, sondern als Erhaltungsaufwand gegolten, wie das bei Reparaturkosten der Fall ist, wären sie sofort steuerlich abziehbar. Nach Auffassung des Gerichts erweitert der genannte Umbau die Nutzungsmöglichkeiten des Gebäudes, weil dadurch ein Dachboden entsteht, der etwa als Speicher oder Abstellraum dienen kann. Auf die tatsächliche Nutzung komme es nicht an. Auch die Höhe des Aufwands, um eventuellen zusätzlichen Wohnraum zu schaffen, sei nicht von Bedeutung.

(Wüstenrot)

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