Recht und Steuern

Erbschaftssteuer für Mietersparnis

Das von einem verstorbenen Vermieter angeordnete Vermächtnis, weiterhin für zehn Jahre zur gleichen (günstigen) Miete wohnen zu dürfen, ist erbschaftssteuerpflichtig. Die Richter am Finanzgericht München befanden unter dem Aktenzeichen 4 K 816/05, dass der so begünstigte Mieter trotz des bereits bestehenden Mietverhältnisses dadurch bereichert wurde, dass er ein Recht auf Fortsetzung des Mietverhältnisses zu dem wesentlich niedrigeren Wert als der ortsüblichen Miete erlangt hat. Und dieser geldwerte Vorteil unterliegt der Erbschaftssteuer. Die Tatsache, dass kein Mietspiegel oder Mietgutachten vorlag und eine Mieterhöhung durch den Erblasser auch nicht erfolgt wäre, spiele hier keine Rolle, urteilten die Finanzrichter.

(Quelle Bauparkasse)

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