Recht und Steuern

Nachprüfbare Energieeinsparung

Will ein Vermieter nach einer Modernisierung die Miete erhöhen, so muss er die künftige Energieeinsparung seinen Mietern plausibel darlegen, andernfalls läuft das Erhöhungsverlangen ins Leere. Ein Vermieter hatte unter anderem das Dach und die Giebelfront seines Hauses dämmen lassen und wollte nun einen Teil der Kosten auf die Jahresmiete umlegen. Dazu stellte er jedoch den Mietern lediglich eine Auflistung der Arbeiten und Kosten zur Verfügung. Nicht ausreichend, entschied der Richter vom Amtsgericht Hamburg-St. Georg unter dem Aktenzeichen 923 C 26/06. Ein Mieter müsse nachvollziehen können, dass beziehungsweise ob durch den Umbau wirklich eine nachhaltige Ersparnis eintritt. Dazu hätte der Vermieter wenigstens den alten und neuen Wärmedurchgangskoeffizienten nennen müssen.

Vermieter und Mieter sollten daher bei etwaigen Erhöhungsverlangen die Voraussetzungen genau prüfen. Dies sei im Paragraf 559 des Bürgerlichen Gesetzbuchs genau geregelt. So kann der Vermieter zum Beispiel nur jene Modernisierungen umlegen, die zu einer "nachhaltigen" (und überprüfbaren) Einsparung von Energie oder Wasser führen.

(Quelle Bausparkasse)

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