Recht und Steuern

Müllkontrolle zahlt Vermieter

Papierabfälle, Verpackungen, Glas und Restmüll müssen vielerorts getrennt werden. Ein Vermieter im Raum Tübingen ärgerte sich darüber, dass in seinem Haus die Abfälle immer wieder durcheinander geworfen wurden und nicht in der richtigen Tonne landeten. Er engagierte für ein halbes Jahr eine Firma, die die Container kontrollierte und die Mülltrennung organisierte. Die Kosten in Höhe von 400 Euro wollte er auf alle Mieter umlegen. Einer von ihnen zog dagegen vor Gericht und hatte Erfolg. Wenn sich einzelne Parteien (oder vielleicht sogar Fremde) vertragswidrig verhielten, indem sie die Abfälle nicht richtig entsorgen, dann müssten unbeteiligte Mieter nicht dafür einstehen, entschied das Landgericht Tübingen unter dem Aktenzeichen 1 S 219/99. Der Vermieter blieb deswegen auf den Kosten für die "Müllpolizei" sitzen. Anders wäre es gewesen, hätte er einen oder mehrere Schuldige konkret benennen und sich an sie halten können.

(Infodienst

Recht und Steuern der LBS)

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