Recht und Steuern

Höhere Miete wegen Wärmedämmung

Modernisieren Eigentümer ihre vermietete Wohnimmobilie, so dass der Energie- und Wasserverbrauch sinkt oder der Wohnwert dauerhaft steigt, können sie die jährliche Miete um bis zu elf Prozent der investierten Kosten erhöhen. Den Grund für die Mieterhöhung müssen sie jedoch plausibel schriftlich erläutern.

In einem vom Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen VIII ZR 47/05) entschiedenen Fall hatte der Vermieter eines Altbaus vorhandene Isolierglasfenster durch neue Fenster ersetzt. Laut Gericht muss sich aus dem Erhöhungsschreiben neben den entstandenen Kosten auch ergeben, inwieweit die neuen Fenster eine bessere Wärmedämmung als die alten Fenster bewirken.

Vor allem komme es hierbei auf den "Wärmedurchgangskoeffizienten" an. Aus einem Vergleich der beiden Werte ergebe sich, ob mit der baulichen Veränderung nachhaltig Energie eingespart werden kann. Eine Wärmebedarfsrechnung vorlegen und vorrechnen, wie viel Heizkosten der Mieter einsparen kann, müsse der Vermieter aber nicht.

Im entschiedenen Fall hatte es der Vermieter im Mieterhöhungsschreiben versäumt, die Beschaffenheit der alten Fenster zu beschreiben. Das Gericht sah deshalb die Mieterhöhung als unwirksam an. Es gestattete dem Vermieter auch nicht, die notwendigen Angaben noch während des Gerichtsprozesses nachzureichen.

(Wüstenrot)

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