Recht und Steuern

Kauf eines Schwarzbaus

Ein Mann hatte ein landwirtschaftlich genutztes Grundstück gekauft und wollte einen darauf befindlichen Schuppen als Stellplatz für seinen Geländewagen nutzen. Doch nach Vertragsabschluss stellte er fest, dass es sich um einen
Schwarzbau handelte. Die Behörde hatte das Betreiben dieses Baus bisher ausschließlich für landwirtschaftliche Zwecke geduldet. Beim nächsten Erwerber wollte sie das nicht tun. Deswegen sah sich der Käufer von den Verkäufern getäuscht. Er forderte entweder eine Rückabwicklung des Geschäfts oder zumindest eine Kaufpreisminderung. Das sah die Justiz anders und erkannte weder Arglist noch einen Sachmangel. Bei einem derartigen Grundstück müsse man als Erwerber mit solchen Hindernissen rechnen, urteilte das Oberlandesgericht Koblenz unter dem Aktenzeichen 10 U 387/07.

(Infodienst Recht und Steuern der LBS)

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