Recht und Steuern

Heizkostenabrechnung nach Verbrauch

Vermieter dürfen die Heizkosten mit ihren Mietern nicht pauschal abrechnen, da eine verbrauchsabhängige Abrechnung gesetzlich vorgeschrieben ist. Auch eine im Mietvertrag vereinbarte Bruttowarmmiete ist hinsichtlich der Heizkosten ungültig. In einem Fall, den der Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen VIII ZR 212/05 zu entscheiden hatte, verweigerte sich ein Mieter einer Mieterhöhung mit dem Hinweis darauf, dass die pauschale Berechnung der Heizkosten der Heizkostenverordnung widerspreche. Damit habe der Mieter zwar Recht, urteilten die Richter. Die Mieterhöhung war aber nicht gänzlich unwirksam: Der Vermieter müsse die Heizkostenpauschale aus der Mieterhöhung herausrechnen und kann sie wie Vorauszahlungen behandeln. Solange die Höhe der verbleibenden Kaltmiete innerhalb der Spanne der ortsüblichen Vergleichsmiete liege, sei die Mieterhöhung rechtens.

(Immowelt)

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