Recht und Steuern

Kein Mietvertrag bei Falschangabe

Wer eine Wohnung mieten will, darf dem Vermieter keine vollkommen falschen Angaben über seine finanzielle Lage machen. Denn kommt ein Mietvertrag nur deshalb zustande, weil der Vermieter aufgrund falscher Angaben glaubt, sein Mieter sei solvent, kann er die Räumung der Wohnung verlangen. Dies entschied das Amtsgericht Leer unter dem Aktenzeichen 70 C 1237/08. Der Mietvertrag ist in solch einem Fall wegen arglistiger Täuschung nichtig. Im verhandelten Fall gab der Mieter vor Vertragsunterzeichnung an, er sei beruflich als Disponent bei einem Anzeigenblatt im Bereich Logistik und außerdem als Selbstständiger in der Computerbranche tätig. Später stellte sich jedoch heraus, dass der Mieter einen Offenbarungseid geleistet hatte und zudem Hartz-IV-Empfänger war. Nur nebenbei war er als Zeitungsausträger tätig. Seine angebliche Selbstständigkeit in der EDV-Branche beschränkte sich darauf, dass er gelegentlich Computer reparierte.

Als der Vermieter davon erfuhr, focht er den Mietvertrag an - und bekam vor Gericht auch Recht. Denn wer eine zukünftig fällig werdende Verpflichtung eingeht, muss wirtschaftliche Schwierigkeiten von sich aus offenbaren. Dazu gehöre insbesondere, eine eidesstattliche Versicherung abzugeben.

(Immowelt)

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