Recht und Steuern

Schadstoffgutachten als Werbungskosten

Sieht sich der Eigentümer eines Grundstücks gezwungen, durch ein aufwendiges Schadstoffgutachten die Bodenbeschaffenheit des Geländes überprüfen zu lassen, so können die Kosten dafür steuerlich geltend gemacht werden. Zumindest dann, wenn eine künftige Vermietung beziehungsweise Veräußerung des Grundstücks geplant ist und Klarheit über mögliche Gefahren respektive die Notwendigkeit von Sanierungsmaßnahmen geschaffen werden soll. So hat es der Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen IX R 2/05 festgestellt.

Konkret hatte ein Grundstück in rund 50 Jahren eine wechselvolle Geschichte hinter sich, unter anderem war es an einen Kfz-Zubehörhandel und an ein Fachgeschäft für Kleinkrafträder, Rasenmäher und Sägen vermietet gewesen. Als der Eigentümer die Immobilie verkaufen wollte, gab er ein Schadstoffgutachten in Auftrag, das rund 25 000 Euro kostete. Das Finanzamt sperrte sich dagegen, diese Ausgaben als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung anzuerkennen. Es liege kein direkter Zusammenhang mit dem Mietverhältnis vor, argumentierten die Beamten. Außerdem seien Aufwendungen für Grund und Boden grundsätzlich keine sofort abzugsfähigen Werbungskosten.

Der Bundesfinanzhof ließ keine Zweifel, dass er die Sache anders sah als die Finanzbehörden. Es handle sich bei dem Schadstoffgutachten klar um Werbungskosten, die vom Fiskus anzuerkennen seien. Schließlich gehöre im konkreten Fall nicht nur das Gebäude selbst, sondern auch der Grund und Boden untrennbar zum vermieteten Objekt. Der Eigentümer habe von einer Belastung des Untergrundes ausgehen müssen, die im Zusammenhang mit der jahrelangen Vermietung stand.

(Infodienst Recht und Steuern der LBS)

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