Recht und Steuern

Schuldzinsen als Werbungskosten

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit seinem Urteil vom 12. Oktober 2005 nachzulesen im Bundessteuerblatt 2006, Seite 407 - nochmals bestätigt: Schuldzinsen für ein Darlehen, das für Modernisierungen an einem vermieteten Gebäude verwendet wird, sind sofort abziehbare Werbungskosten. Auch der Verkauf des Objekts ändert daran nichts.

Das Bundesfinanzministerium hatte die Meinung des obersten deutschen Steuergerichts bisher zum Teil anders interpretiert. Schuldzinsen dieser Art hatte es nicht berücksichtigt, wenn die Immobilie verkauft und der Erlös nicht zur Tilgung der Schulden des Verkäufers verwendet worden war. Diese Haltung gibt es aufgrund des aktuellen BFH-Urteils nun auf, wie aus einem Schreiben des Ministeriums vom 3. Mai 2006, Bundessteuerblatt I, Seite 363, hervorgeht. Demnach sollen die Grundsätze des BFH-Urteils in allen noch offenen Fällen angewandt werden.

(Wüstenrot)

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