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"Vertragstreue Kunden behalten in jedem Fall ihre Sparkasse als Kreditgeber"

Kredite zu vergeben und auf deren Rückzahlung zu achten stellt seit jeher eine Kernaufgabe von Banken und Sparkassen dar. Um Kredite möglichst günstig zu vergeben und dabei die Verluste zu minimieren, werden hohe Anforderungen an das Risikomanagement, aber auch an die Refinanzierung von Kreditinstituten gestellt. Risikomanagementsysteme nutzen daher zunehmend auch moderne Finanzierungsinstrumente.

Kreditverkauf nur als absoluter Ausnahmefall

Entscheidend für den Erfolg eines Kreditinstituts im Markt sind nicht nur Risikomanagement und Treasury. Im Mittelpunkt stehen der Kunde und die Frage, wie die Beziehung zu ihm langfristig und nachhaltig gestaltet werden kann. Sparkassen setzen in besonderem Maße auf dauerhafte Kundenbeziehungen. Dazu gehört eine Kreditvergabe mit Augenmaß ebenso wie eine große Bereitschaft, nach tragfähigen Lösungen zu suchen, wenn Kunden ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht oder nicht in vollem Umfang nachkommen können.

Sparkassenkunden, die ihren vertraglichen Verpflichtungen nachkommen, können sicher sein, dass die Sparkasse ihr Geschäftspartner bleibt. Ein Kreditverkauf kommt für Sparkassen allenfalls und als absoluter Ausnahmefall nur dann in Betracht, wenn Kunden dauerhaft und nachhaltig gegen ihre vertraglichen Verpflichtungen verstoßen und eine Rückzahlung des Kredits nicht zu erwarten ist oder die Kunden ausdrücklich dem Verkauf zugestimmt haben. Nicht anders wurde dies in allen öffentlich dargestellten Fällen von Kreditveräußerungen durch Sparkassen in Schleswig-Holstein gehandhabt.

Eine Studie der Deutschen Bank Research belegt, dass Kreditverkäufe bei Sparkassen äußerst selten sind. So dominieren laut Studie die Geschäfts- und Hypothekenbanken den Verkauf notleidender Kredite. Der Anteil von öffentlich-rechtlichen Sparkassen und Landesbanken wird dort auf lediglich rund drei Prozent geschätzt.*)

Bei Kreditverkäufen handelt es sich um eine sehr komplexe und vielschichtige Materie, ein genauer Blick lohnt sich. Bei sogenannten synthetischen Transaktionen werden ausschließlich die Kreditausfallrisiken abgesichert. Die Kredite selber verbleiben in der Bilanz sowie die Kundenbeziehung in der Obhut des verkaufenden Kreditinstituts.

Bei sogenannten "True Sale-Transaktionen" sind zwei Fälle zu unterscheiden: Beim ersten Fall gehen die Kredite einschließlich vorhandener Sicherheiten in das Portfolio des Aufkäufers über. Der Aufkäufer übernimmt die Rolle des Gläubigers. Beim zweiten Fall geht der Kredit bilanziell an den Käufer über, das Servicing verbleibt aber bei der verkaufenden Bank wie beispielsweise beim Pfandbriefpooling von Sparkassen und Landesbanken. Der Kunde behält sein vertrautes Kreditinstitut als Ansprechpartner, während das Kreditinstitut neue Spielräume für das Risikomanagement oder die Refinanzierung gewinnt.

Kreditverkäufe volkswirtschaftlich effizient

Aus ökonomischen Gründen, insbesondere unter Risikoallokationsgesichtspunkten, kann der Verkauf von Krediten sinnvoll - weil Effizienz steigernd - sein. Es dient der effizienten Strukturierung von Kreditportfolios und trägt dazu bei, dass Risiken von denjenigen Marktteilnehmern getragen werden, die dazu bereit und in der Lage sind. Zudem haben die Kreditinstitute die Möglichkeit, sich neue Freiräume für die aktive Marktbearbeitung zu schaffen. Wenn es Kreditinstituten nicht mehr möglich sein sollte, sich durch Verkauf von notleidenden Krediten zu trennen, würde dies zwangsläufig in die Kalkulation aller Kredite "eingepreist".

In den zurückliegenden Wochen und Monaten wurde des Öfteren teilweise sehr reißerisch und unsachlich über Kreditverkäufe deutscher Banken berichtet. Dabei wurden auch Sparkassen - festgemacht an Fällen einzelner Sparkassen aus Schleswig-Holstein - zum Teil scharf angegriffen. In den Medienberichten wurde der Eindruck erweckt, durch einige Sparkassen seien Kredite veräußert worden, bei denen die Kreditnehmer vertragsgemäß ihre Verpflichtungen erfüllt haben. Das ist falsch. Bei den von den Medien aufgegriffenen Fällen handelte es sich allesamt um Kredite, bei denen die Schuldner ihren vertraglichen Verpflichtungen in erheblichem Umfang nicht nachgekommen sind.

Teilweise gingen dem sogar mehrere Jahre voraus, in denen die Sparkasse ein Abweichen der Kunden von ihren Vertragspflichten nicht zum Anlass für Zwangsmaßnahmen genommen hat. Sofern die Kredite nicht gekündigt waren, wurde vor dem Verkauf eine ausdrückliche Zustimmung des Schuldners eingeholt. Für die Sparkassen war der Verkauf dieser Kredite der letzte Ausweg im Umgang mit diesen Engagements. Denn natürlich sind auch Sparkassen als Wirtschaftsunternehmen im Wettbewerb darauf angewiesen, ihre Leistungsfähigkeit zu erhalten. Aber dennoch hat der weit überwiegende Teil der 446 Sparkassen in Deutschland noch nie Kundenkredite unter Aufgabe der Geschäftsbeziehung verkauft.

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat die aktuelle Debatte zum Anlass genommen, über die Notwendigkeit gesetzlicher Regelungen zu beraten. Der Gesetzgeber ist entschlossen, die Rechte der Kreditnehmer weiter zu stärken, um zu verhindern, dass Kreditnehmern ungewollte Vertragspartner aufgedrängt werden. Dazu liegen derzeit verschiedene Vorschläge des Finanz- und Justizministeriums auf dem Tisch.

Stellungnahme des ZKA zu den gesetzlichen Regelungen

Die im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) zusammengeschlossenen Verbände der Kreditwirtschaft haben gegenüber dem Finanzausschuss des Bundestages zu diesen Regelungen ausführlich Stellung genommen. Aus Sicht der Sparkassen und Landesbanken gehen die Regelungsvorschläge großteils in die richtige Richtung. Bei allen Überlegungen über gesetzliche Regelungen sollte berücksichtigt werden, dass das Instrument "Kreditverkauf" mit seinen oben dargestellten verschiedenen Facetten nicht grundsätzlich "kaputt gemacht" wird.

Angezeigt ist daher eine gesetzliche Regelung mit Augenmaß, durch die den berechtigten Interessen der Kreditnehmer Rechnung getragen wird, in intakten Kundenbeziehungen nicht gegen ihren Willen unerwünschte Vertragspartner aufgedrängt zu bekommen.

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