Recht und Steuern

Wohn-Riester im Ausland

Die staatliche Wohn-Riester-Förderung kann künftig auch für den Bau oder den Kauf einer Immobilie im Ausland verwendet werden. Die neue Regelung, die der Bundesrat jetzt verabschiedet hat, gilt für selbst genutzte Objekte innerhalb der EU, in Norwegen, Liechtenstein und Island. Rentner, die ihren Wohnsitz hierhin verlegen, müssen die bisher erhaltenen Beiträge aus der Riester-Förderung nicht mehr zurückzahlen. Die Gesetzesänderung wurde notwendig, weil der Europäische Gerichtshof die bisherigen Fördervorschriften nicht akzeptiert hatte und eine Ungleichbehandlung sah. Ab sofort kann jeder, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert oder deutscher Beamter ist, einen staatlich geförderten Wohn-Riester-Vertrag abschließen. Das gilt auch für Grenzgänger und ihre Ehegatten, die im EU-Ausland wohnen, aber in Deutschland arbeiten. Aber: Grenzgänger, die in Deutschland wohnen, jedoch im EU-Ausland arbeiten und dort rentenversichert sind, können keinen staatlich geförderten Riester-Vertrag mehr abschließen. In den Genuss der Riester-Förderung kommen aber noch jene, die ihren Vertrag vor dem 1. Januar 2010 abgeschlossen und noch für das Beitrittsjahr 2009 Beiträge eingezahlt haben.

(LBS Bayern)

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