Aareal Bank und pbb kassieren Dividende – vorerst

Hermann Josef Merkens
Quelle: Aareal Bank

Der Vorstand der Aareal Bank AG hat beschlossen, abweichend von dem im Jahresabschluss veröffentlichten Gewinnverwendungsvorschlag, der Hauptversammlung am 27. Mai 2020 vorzuschlagen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 zunächst nicht zur Ausschüttung einer Dividende zu verwenden. Mit seinem Beschluss folgt der Vorstand nach eingehender Prüfung der Aufforderung der Europäischen Zentralbank (EZB) an die von ihr beaufsichtigten Institute, bis zumindest 1. Oktober 2020 keine Dividenden für 2019 und 2020 auszuschütten. Der Vorstand behält sich vor, einer eventuellen weiteren, späteren Hauptversammlung einen neuen Gewinnverwendungsvorschlag zu unterbreiten, wenn die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie sicherer bewertet werden können und die Marktsituation dies zulässt.

Der Vorstandsvorsitzende Hermann J. Merkens erklärte: "Mit unserem heutigen Beschluss folgen wir der entsprechenden Empfehlung der EZB und werden diese in unserem Gewinnverwendungsvorschlag an die Hauptversammlung berücksichtigen. Wir halten aufgrund der EZB-Empfehlung und angesichts der großen Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie gleichwohl eine Verschiebung der finalen Entscheidung über eine Dividende für angemessen. Wir werden die weitere Entwicklung aufmerksam beobachten und zu gegebener Zeit auch mit Blick auf die Interessen unserer Aktionäre neu bewerten."

Auch Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Pfandbriefbank AG (pbb) sind am Freitag der EZB-Empfehlung gefolgt und haben entschieden, den am 4. März 2020 veröffentlichten Dividendenvorschlag für das Geschäftsjahr 2019 von 0,90 € je dividendenberechtigter Stückaktie zurückzunehmen. Vorstand und Aufsichtsrat behalten sich hier ebenfalls vor, von der durch die EZB eingeräumten Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Situation des Marktes nach dem 1. Oktober 2020 erneut zu bewerten und – wenn eine größere Entscheidungssicherheit über die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie gegeben ist – der Hauptversammlung einen neuen Dividendenvorschlag zu unterbreiten.

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