Mietrechtsanpassungsgesetz: GdW fordert Neubau-freundlicheres Klima

Axel Gedaschko, © GdW, Urban Ruths

Das vom Bundeskabinett beschlossene Mietrechtsanpassungsgesetz Gesetzentwurf ist der Versuch der gerechteren Verwaltung einer Mangelsituation, meint der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen. Mit diesem Kabinettsbeschluss müsse die langjährige Diskussion über eine Verschärfung des Mietrechts ein Ende finden. Stattdessen solle die ungeteilte politische Aufmerksamkeit mit voller Kraft auf das Thema Neubauklima in Deutschland gelenkt werden. „Deutschland braucht endlich ein Klima, das zu mehr Neubau und Investitionen in den Wohnungsbestand führt. Weitere einseitige Verschärfungen zu Lasten der Vermieter bremsen die Bemühungen, mehr bezahlbaren Wohnraum in Deutschland zu schaffen", so GdW-Präsident Axel Gedaschko.

Der Verband kritisiert, dass im Gesetzesentwurf die Auskunftspflichten für den Vermieter entgegen dem Koalitionsvertrag erweitert worden sind. Der Vermieter muss demnach im Rahmen der Mietpreisbremse nicht nur die Vormiete angeben, sondern beispielsweise auch in den letzten drei Jahren durchgeführte Modernisierungsmaßnahmen. Dass das bewusste „Herausmodernisieren“ von Mietern aus der Wohnung künftig als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden soll, ist aus Sicht der Wohnungswirtschaft zwar zu begrüßen. Das zusätzliche Einschränken der Modernisierungsumlage sei jedoch kontraproduktiv und hemme die energetische Modernisierung, den altersgerechten Umbau sowie die Digitalisierung im Wohnbereich.

Bei der Ausarbeitung von Grundsätzen zur Weiterentwicklung des Mietspiegels parallel zum aktuellen Gesetzentwurf fordert der GdW, insbesondere beim qualifizierten Mietspiegel unbedingt auf Rechtsklarheit und Rechtssicherheit zu achten. Insbesondere müsse die Ortsüblichkeit erhalten bleiben. Die aktuell diskutierte Verlängerung des Betrachtungszeitraums lehnt die Wohnungswirtschaft entschieden ab. „Der Mietspiegel ist kein politisches Steuerungsinstrument. Deshalb sieht der Koalitionsvertrag, auf den sich die Regierungsparteien erst im Februar 2018 geeinigt haben, diesen Punkt auch nicht vor. Hier brauchen wir Verlässlichkeit", so der GdW-Chef.

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