Taxonomie: Orientierungshilfe von vdp und Drees & Sommer

Quelle: vdp

Die EU-Taxonomie stellt viele Wirtschaftsakteure in der täglichen Praxis vor erhebliche Herausforderungen, das gilt nicht zuletzt für die Immobilienbranche. Ein Paradebeispiel sind die Vorgaben zum Thema Ankauf: Als taxonomiekonform kann ein Gebäude beispielsweise eingestuft werden, wenn es in Bezug auf den Primärenergiebedarf zu den besten 15 Prozent im nationalen oder regionalen Vergleich gehört. Doch wie sollen die besten 15 Prozent konkret definiert werden?

Da die Kommission eine Antwort darauf bislang schuldig geblieben ist, haben der Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) und Drees & Sommer jetzt das Heft selbst in die Hand genommen: Sie haben heute ein Benchmarking vorgestellt, das Kreditinstitute unterstützen soll, bei Immobilienfinanzierungen den Nachweis der Konformität mit der EU-Taxonomie zu erbringen. Konkret würden dabei Benchmarks zur Erfüllung des erwähnten Top-15-Prozent-Kriteriums abgeleitet.

Die vollständigen Vorgaben zum Thema Ankauf lauten dabei wie folgt: Gemäß EU-Taxonomieverordnung leistet der Erwerb oder das Eigentum an einem bis zum 31. Dezember 2020 errichteten Gebäude einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung des Umweltziels Klimaschutz, wenn eine der zwei folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: Entweder liegt ein Energieausweis mit der Energieeffizienzklasse A vor, oder es kann nachgewiesen werden, dass ein Gebäude in Bezug auf den nationalen beziehungsweise regionalen Markt zu den besten 15 Prozent in Bezug auf den Primärenergiebedarf gehört. Dabei ist zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden zu unterscheiden. Einzuhalten sind zudem die „Do no significant harm-Kriterien“, das heißt, es ist sicherzustellen, dass das Gebäude keines der anderen fünf in der EU-Taxonomie definierten Umweltziele beeinträchtigt.

Laut Drees & Sommers erfüllen Einfamilienhäuser die Kriterien, wenn sie einen Energieausweis mit den Energieeffizienzklassen A+, A oder B vorweisen können. Für Mehrfamilienhäuser seien die Energieeffizienzklassen A+ oder A erforderlich. Sollte für Wohngebäude kein Energieausweis vorhanden sein, könne deren Zugehörigkeit zu den Top 15 Prozent auch über den Primärenergiebedarf beziehungsweise Energieverbrauch nachgewiesen werden, der weniger als 74 beziehungsweise 70 kWh pro Quadratmeter betragen darf.

Für Gewerbeimmobilien wiederum könne der Nachweis über die zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes geltende Energieeinsparverordnung (EnEV) erbracht werden. So ist Drees & Sommer zu dem Ergebnis gekommen, dass Büro- und Einzelhandelsimmobilien dann zu den besten 15 Prozent ihrer Objektklasse gehören, wenn sie mindestens die Anforderungen der EnEV 2009 einhalten. Bei Logistikimmobilien könne eine Zugehörigkeit zu den besten 15 Prozent angenommen werden, wenn die Errichtung nach den Vorgaben der EnEV 2014 oder einer aktuelleren Verordnung erfolgte.

„Eine Nachhaltigkeitsregulierung, die einheitliche Standards setzt und damit Orientierung gibt, ist gut und richtig. Die mit der EU-Taxonomie verbundene Komplexität erschwert es jedoch, den seit vielen Jahren bestehenden Sustainable-Finance-Aktivitäten der Kreditinstitute weiteren Schub zu verleihen“, betont Sascha Kullig, Mitglied der vdp-Geschäftsleitung. „Mit der Ausweisung der Benchmarks geben wir Instituten eine wichtige Arbeitserleichterung für ihr Immobilienfinanzierungsgeschäft an die Hand. Sie können nun prüfen, ob ein Gebäude zu den besten 15 Prozent der entsprechenden Objektklasse gehört.“

Kullig wies zudem darauf hin, dass die Taxonomiekonformität zukünftig auch für die Refinanzierung eine bedeutende Rolle spielen werde: „Der Entwurf der EU Green Bond Standards sieht vor, dass refinanzierte Gebäude eine hundertprozentige Taxonomiekonformität aufweisen müssen. Sollte diese Vorgabe so verabschiedet werden, dürfte es für viele Immobilienfinanzierer zumindest kurzfristig schwierig werden, Anleihen zu emittieren, die diesen Standard erfüllen“, warnte Kullig. Deshalb setze sich der vdp unter anderem für eine Übergangsphase ein, in der lediglich eine 80-prozentige Taxonomiekonformität einzuhalten sei.

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