Commerzbank: Abschied vom Schiffspfandbrief

Die Commerzbank hat mit Wirkung zum 31. Mai 2017 ihre Lizenz zum Betreiben des Schiffspfandbriefgeschäfts zurückgegeben. Aktiv war das Institut in diesem Segment ohnehin schon länger nicht mehr: Die letzte Emission eines Schiffspfandbriefs der Commerzbank liegt sechs Jahre zurück. Nach Unternehmensangaben beabsichtigt die Bank auch in Zukunft nicht mehr, sich über Schiffspfandbriefe zu refinanzieren. Mit dem Erlöschen der Erlaubnis steht gemäß § 2 Absatz 3 des Pfandbriefgesetzes (Pfand-BG) die Abwicklung der Deckungsmassen für das zugehörige Schiffspfandbriefprogramm an. Laut einer Pressemitteilung der Commerzbank gewährt die BaFin dem Emittenten in diesem Zusammenhang eine Ausnahme von der nach dem Pfandbriefgesetz vorgeschriebenen "Begrenzung für Ersatzdeckungswerte".

Dadurch soll die Commerzbank zusätzliche Flexibilität beim Abbau ihres Schiffsportfolios erlangen. Dank dieser Ausnahmeregelung können seit dem 1. Juni 2017 die umlaufenden Schiffspfandbriefe der Bank vollständig durch Deckungswerte besichert werden, die auch zur Deckung öffentlicher Pfandbriefe zugelassen sind. Bei Ersatzdeckungswerten, die die gemäß dem Pfandbriefgesetz in § 26 Absatz 1 Nummer 4 definierte Grenze von 20 Prozent des Cover Pools der Schiffspfandbriefe überschreiten, muss es sich laut Auskunft der Commerzbank um Schuldverschreibungen handeln, die über ein Rating von mindestens "AA-" beziehungsweise "Aa3" einer international anerkannten Ratingagentur verfügen. Vor dem Hintergrund des weiteren Abbaus des Schiffsfinanzierungsgeschäfts plant die Commerzbank noch im laufenden Jahr von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch zu machen.

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