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P-Konto - Fluch oder Segen?

Seit 1. Juli 2010 kann der Bankkunde sein Girokonto in ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) umwandeln lassen, auf dem ein automatischer Sockelschutz in Höhe des Pfändungs-Grundfreibetrages von derzeit 985,15 Euro gewährleistet ist.

Bis Ende 2011 gilt noch der herkömmliche Kontopfändungsschutz mit seinen individuellen Freigabebeschlüssen nach § 850 l ZPO-2010 beziehungsweise dem 14-tägigen umfassenden Sozialleistungsschutz nach § 55 SGB I noch parallel zum neuen P-Konto-Schutz. Das …

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