Rechtsfragen

BGH-Urteil: Vergleichsportale müssen über Angebotslücken informieren

Quelle: BGH

Vergleichsportale sind nicht uneigennützig. Das hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), Berlin, schon im Mai 2016 betont. Sondern auch sie verfolgen klare Geschäftsinteressen. Immer wieder landen die Praktiken solcher Portale deshalb vor Gericht. Dabei geht es primär um die Frage, ob die Portale sämtlichen Informationspflichten gerecht werden und ob das Geschäftsmodell transparent genug ist. Ein Urteil in dieser Frage hat jetzt der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs gesprochen. Konkret geht es darum, dass Portale über Provisionszahlungen der bei ihnen aufgeführten Anbieter informieren müssen und eben auch über Lücken im Angebot. Denn der Verbraucher, so der BGH, geht (sofern kein anderweitiger Hinweis erfolgt) davon aus, auf Vergleichsportalen das im Internet verfügbare Marktumfeld und nicht nur eine gegenüber dem Betreiber provisionspflichtige Auswahl von Anbietern zu finden. Der Hinweis auf eine solche Begrenzung ist deshalb erforderlich - und zwar an gut wahrnehmbarer Stelle. In dem konkreten Fall ging es zwar um ein Preisvergleichsportal für Bestattungsleistungen. Es dürfte sich aber auch auf andere Branchen übertragen lassen. Red.

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