PRÄMIENSPARVERTRÄGE

Verbraucherschützer mit neuer Taktik

Das Thema Prämiensparverträge hat das Zeug dazu, zum Dauerbrenner zu werden, der dem Image der Sparkassen nachhaltigen Schaden zufügt. Denn nach dem Urteil des BGH vom 6. Oktober dieses Jahres ist zwar klar, dass die Vertragsklauseln, die dem Kreditinstitut die einseitige Zinsänderung ermöglicht, nicht zulässig sind. Doch nun geht es um die Frage der Verjährung. Um zu verhindern, dass Kunden mit Prämiensparverträgen, die im Jahr 2018 endeten, die Verjährung droht und sie somit nicht mit Zinsnachzahlungen rechnen können, prüft der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die Erhebung weiterer Musterfeststellungsklagen.

Dazu sind die Verbraucherschützer einen ungewöhnlichen Weg gegangen. Während sie üblicherweise über die gängigen Kanäle informieren und Material wie beispielsweise Musterschreiben bereitstellen, hat der vzbv sich diesmal einer Methode bedient, die man bislang vor allem von sogenannten "Klagekanzleien" kennt: Per Pressemitteilung hat er nach betroffenen Kunden dreier Sparkassen gesucht, die sich einer Musterfeststellungsklage anschließen wollen. Aus Sicht der Verbraucherschützer ist klar: Hier ist Gefahr im Verzug. Dennoch ist dieses Vorgehen nicht ganz unkritisch. Wer sich auf eine Stufe mit Anwaltskanzleien stellt, die von gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Bankkunden und ihrer Bank leben, der macht den künftigen Austausch mit der Branche nicht einfacher, bei dem es darum geht, strittige Punkte ohne Einschaltung der Gerichte zu klären. Red.

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