Die unter „Basel III“ bekannten Beschlüsse umfassen neue Anforderungen an die Qualität und Quantität des Eigenkapitals, neue Liquiditätskennzahlen (LCR und NSFR), Einführung einer Leverage Ratio in „Säule 2“, stärkere Regulierung des Derivategeschäfts (insbesondere zentrale Kontrahenten für OTC-Derivate) sowie höhere Anforderungen an das bankaufsichtliche Meldewesen, die Risikotragfähigkeit, die Risikomessung …