Recht und Steuern

Absetzbarkeit der Studentenwohnung

Studenten können künftig die Kosten ihrer Erstausbildung steuerlich absetzen. Aufwendungen, sofern sie in einem direkten Zusammenhang zur späteren Profession stehen, können als Werbungskosten mit dem Gehalt der ersten Berufsjahre verrechnet werden, so entschied der Bundesfinanzhof im Grundsatzurteil. Neben Studiengebühren und Kosten für Lehrmittel betrifft dies insbesondere die Miete am Studienort den mit Abstand größte Kostenfaktor für Studenten.

(Youniq AG)

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