Aktuelles Urteil

Aktuelles Urteil Aareal Bank verliert Schrottimmobilienstreit

Mit seinem Urteil unter dem Aktenzeichen 8 O 18/07 hat das Landgericht Wiesbaden einer Klage gegen die Aareal Bank AG, Wiesbaden, stattgegeben. Das Kreditinstitut muss demnach die unverjährten Zins- und Tilgungszahlungen von 2003 bis 2007 an den Kläger zurückzahlen. Dieser hatte im Dezember 1991 in Mettmann eine - zu stark überteuerte - Eigentumswohnung von 58,4 Quadratmeter von der Firma Bast-Bau Betreuungs GmbH erworben. Diese hatte ein Angebot zum Abschluss eines umfassenden Geschäftsbesorgungsvertrages nebst Vollmacht gegenüber dem Kläger abgegeben. Die von ihr aufgrund der erteilten Vollmacht mit der Rechtsvorgängerin der Beklagten, der Deutsche Bau- und Bodenbank AG, abgeschlossenen Darlehensverträge sind laut Landgericht wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) gemäß Paragraf 134 BGB unwirksam. Der Hauptzweck der Geschäftsbesorgung sei vorliegend nicht die Wahrnehmung lediglich wirtschaftlicher Interessen des Klägers im Zusammenhang mit der Errichtung und Verwertung des angeschafften Objektes, sondern auch dessen Vertretung im Rahmen der Finanzierung und Belastung des Objektes. Es könne daher kein Zweifel daran bestehen, dass auch die rechtliche Beratung in diesen Punkten ein wesentlicher Bestandteil der Geschäftsbesorgung und damit eine Rechtsberatung im Sinne des RBerG darstelle. Der Kläger hatte aus Kostengründen erstinstanzlich nur die Rückzahlung von Zins- und Tilgungsleistungen von 51147,00 Euro geltend gemacht. Konsequenz des Urteils ist jedoch, dass der Kläger wegen Unwirksamkeit der Darlehensverträge auch den jeweiligen Restsaldo nicht zurückzahlen muss. (Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft)

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