Recht und Steuern

Grunderwerbsteuer bei Kauf vom Ex-Gatten

Bei Scheidungen kann es vorkommen, dass der geschiedene Ehegatte seinen Anteil am gemeinsamen Grundstück auf den ehemaligen Ehepartner überträgt. Dabei fällt in der Regel keine Grunderwerbsteuer an. Anlass für die Übertragung muss allerdings die Scheidung sein. Andere Gründe oder Übertragungen an den Ex-Partner zu einem späteren Zeitpunkt zählen nicht. Das entschied das Finanzgericht Hessen mit Urteil vom 10. Mai dieses Jahres unter dem Aktenzeichen 5 K 2338/08.

Anlässlich der Ehescheidung der Klägerin war lediglich ein Versorgungsausgleich erfolgt. Vereinbarungen über die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens unterblieben. Nach der Scheidung bewohnte der ehemalige Ehemann die eine Wohnung des Hauses, während die Ex-Ehefrau über die andere Wohnung verfügen konnte. Später übertrug der Ex-Ehemann seinen Anteil am Objekt auf seine geschiedene Ehefrau. Das Finanzamt versagte die Grunderwerbsteuerbefreiung, weil nicht - wie vom Gesetz verlangt - die Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung als solche zur Grundstücksübertragung geführt habe. Im Streitfall fehle es an der erforderlichen Ursächlichkeit der Scheidung für die Vermögensauseinandersetzung. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles hat das Gericht die Revision an den Bundesfinanzhof zugelassen. (Wüstenrot)

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