Im Blickfeld

Haftung des Bundes für kommunale Schulden

Wie kann und soll mit den hohen kommunalen Schulden umgegangen werden? Auf die im Beitrag "Zeit bombe kommunale Schulden" (Heft 18-2013, Seite 7/649) als möglich erachteten Lösungen bezieht Prof. Dr. h.c. Klaus Feinen in einem Schreiben an die Redaktion wie folgt Position:

"Die beschriebenen Lösungsmöglichkeiten halte ich nach wie vor für reine Theorien. Es wird in den nächsten 20 Jahren keine Grundgesetzänderung unseres föderalen Staates geben, um nach einer ebenfalls nicht eintretenden Aufhebung des Insolvenzverbotes für Kommunen, diese in Konkurs gehen lassen zu können.

Außerdem bleibt es bei meiner zutreffenden und belegten Rechtsauffassung, dass die Bundesländer für die Schulden ihrer eigenen Kommunen genau so haften wie für ihre eigenen Schulden. Sie haben laut allen Gemeindeordnungen in Deutschland jederzeit das Recht, wenn die Kommunen ihre Auflagen zu einer jährlichen Haushaltsgenehmigung nicht erfüllen, einen "Staatskommissar" einzusetzen und die volle Haushaltskompetenz an sich zu ziehen. Das Beispiel hier in NRW mit der Stadt Nideggen ist so eindeutig, dass man alle anderen Gedanken - auch theoretisch - nun wirklich vergessen kann.

Und Ernst & Young berichtet ja auch, dass heute bereits 40 Prozent der Städte und Gemeinden - natürlich auf Druck der jeweiligen Bundesländer - ein Haushaltssicherungskonzept verabschieden. Dadurch vermeiden sie das direkte Eingreifen des Landes, wie es Nideggen zurzeit erlebt.

Und einen Schuldenschnitt könnte nur die Bundesrepublik Deutschland als Bundesstaat einleiten und kein Bundesland und schon gar keine Kommune, weil diese laut eindeutigem Grundgesetz den Haftungsgeber Bundesrepublik Deutschland nicht gegenüber Gläubigern "eliminieren" können.

Und aufgrund der insbesondere die deutschen Bürger enteignenden 'Währungsreformen' der Vergangenheit (...) wird es in den nächsten Jahrzehnten in Deutschland keinen erneuten Schuldenschnitt geben. Die ersten eingeleiteten und im Grundgesetz schon verankerten 'Schuldenbremsen' werden dazu auch beitragen. (...)

Schauen Sie sich als Beispiel mal das Saarland an, wo die Pro-Kopf-Verschuldung bei den Kommunen zirka 6 700 Euro beträgt, dagegen liegt die Pro-Kopf-Verschuldung bei den unmittelbaren Schulden dieses Bundeslandes bei dramatischen etwa 17 000 Euro. Und bei einer Gesamtverschuldung des Gesamtstaates Bundesrepublik Deutschland von angenommenen zwei Billionen Euro wären die Schulden aller Kommunen, die Sie mit 135 Milliarden aufführen, doch nur ein wirklich kleiner Teil der Problematik.

Also, man sollte die kommunalen Schulden nicht unbedingt als 'Zeitbombe' bezeichnen. Und auch das Saarland wird aufgrund des Länderfinanzausgleichs in den nächsten 20 Jahren seine Gläubiger pünktlich bedienen können.

Deswegen ist das ganze 'Brimborium' ausländischer Agenturen, um einzelne Ratings für Kommunen und Bundesländer in Deutschland zu entwickeln, nur ein oberflächliches 'Drumrumreden' und zeugt leider von der Unkenntnis des deutschen Grundgesetzes und der daraus abgeleiteten einzelgesetzlichen Konsequenzen.

Nur für den Gesamtstaat Bundesrepublik Deutschland ist ein Rating für ausländische Geldgeber sinnvoll. Aber da das 'Rating' ja dem angelsächsischen Raum entstammt, sollte man es da auch für die öffentlichen Hände belassen. Wie es dort aussieht, sollten die deutschen Banken besser unter die Lupe nehmen, dann wäre zum Beispiel der Commerzbank der verlustreiche Deal mit der insolventen Stadt Detroit wohl nicht passiert."

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