LBS Ost und Signal Iduna Bauspar AG: BaFin ordnet zusätzliche Eigenmittelanforderungen an

BaFin Standort Bonn, Quelle: BaFin 

Die  BaFin hat im Juni 2022 gegen die LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse sowie die Signal Iduna Bauspar AG zusätzliche Eigenmittelanforderungen angeordnet. Das teilte die Aufsichtsbehörde heute mit. Als Grund für diese Maßnahme wird in beiden Fällen ein Verstoß gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz Kreditwesengesetz (KWG) genannt. Sonderprüfungen hätten ergeben, dass die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 KWG in geprüften Bereichen derzeit nicht gegeben ist.

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