Wohnimmobilienkreditrichtlinie - Ein Sieg der Vernunft

Der Widerstand der deutschen Banken und Sparkassen und die Initiative der drei Bundesländer, Bayern, Baden-Württemberg und Hessen hat einen Erfolg gebracht. Eine neuerliche Anhörung im Bundesrat veranlasst die Bundesregierung nun, die erst im März dieses Jahres beschlossene Wohnimmobilienkreditrichtlinie per neuem Gesetz zu entschärfen. Ziel war es damals, Immobilienblasen zu verhindern, indem die Vergabe von Krediten an bestimmte Bedingungen geknüpft wurde. So durften Banken beispielsweise dann keine Kredite mehr vergeben, wenn der Kunde den Kredit zu Lebzeiten voraussichtlich nicht zurückzahlen können wird. Diese Regelung sorgte dafür, dass Banken insbesondere jungen Familien und Senioren seltener Immobilienkredite genehmigen durften. Einer Umfrage des Rheinisch-Westfälischen Genossenschaftsverbandes (RWGV) zufolge führte die Wohnimmobilienkreditrichtlinie bei vier von fünf Volksbanken und Raiffeisenbanken im RWGV-Verbandsgebiet zu einem Rückgang der Kreditzusagen. Im Schnitt lag die Anzahl der Bewilligungen um etwa 15 Prozent unter dem Vergleichswert des Vorjahres.

Künftig soll es nun weitere Methoden der Berechnung geben, die dafür sorgen sollen, dass wieder mehr Kredite vergeben werden können. So kann zukünftig die Wertsteigerung der Immobilie mit einberechnet werden. Wenn die Bank also davon ausgeht, dass die Immobilie, die der Kreditnehmer erwerben oder bauen will, einen gewissen Wertzuwachs erfahren wird, darf dies in die Kreditwürdigkeitsprüfung mit einfließen.

Die Regierung machte außerdem deutlich, dass sogenannte Immobilienverzehrkredite von den Richtlinien ausgenommen sind. Dabei wird beispielsweise das Eigenheim gegen eine lebenslange Rente getauscht: Das Eigenheim wird an die Bank verkauft, die dafür eine lebenslange Rente zahlt, gleichzeitig aber ein lebenslanges Wohnrecht gewährt. Der Gesetzentwurf muss nun dem Bundesrat vorgelegt werden, bevor er im Bundestag diskutiert und beschlossen werden kann.

„Die Klarstellung der Bundesregierung, dass eine Wertsteigerung durch Baumaßnahmen oder Renovieren einer Wohnimmobilie bei der Kreditprüfung berücksichtigt werden darf, ist ein erster wichtiger Schritt, wenn es um eine verbrauchergerechte Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie geht", betonte Ralf W. Barkey, Vorstandsvorsitzender des RWGV. „Der Gesetzentwurf weist aber leider noch einige Lücken auf."  „Dies zeigt, wie dringend hier nachgebessert werden muss“, bekräftigte Barkey. Wie die Deutsche Kreditwirtschaft bereits deutlich gemacht habe, müssten unter anderem die vorgesehenen Regelungen für Immobilienverzehrkredite noch überarbeitet werden. Ebenso sei eine ergänzende Regelung für die Kreditwürdigkeitsprüfung bei Anschlussfinanzierungen erforderlich. Zudem müsse die geplante Verordnung zu Kriterien und Methoden der Kreditwürdigkeitsprüfung möglichst zügig erlassen werden. 

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