Gespräch des Tages

Corporate Governance - At it's best

Einiges Grundsätzliches zu Beginn: "Der Kodex hat zum Ziel, das deutsche Corporate-Governance-System transparent und nachvollziehbar zu machen. Er will das Vertrauen der internationalen und nationalen Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften fördern. Der Kodex verdeutlicht die Verpflichtung von Vorstand und Aufsichtsrat, im Einklang mit den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft für den Bestand des Unternehmens und seine nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen (Unternehmensinteresse)." Soweit die Präambel des Deutschen-Corporate-Governance-Kodex in seiner Fassung vom Mai 2013. Und weiter heißt es dort: "Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen. [...] Gute Unternehmensführung setzt eine offene Diskussion zwischen Vorstand und Aufsichtsrat sowie in Vorstand und Aufsichtsrat voraus. Die umfassende Wahrung der Vertraulichkeit ist dafür von entscheidender Bedeutung."

Gemessen an diesen Grundsätzen guter Unternehmensführung, aber auch gemessen am gesunden Menschenverstand, ist manches schwer nachzuvollziehen, was derzeit in den Führungsetagen deutscher Banken passiert. Beispiel 1 Commerzbank: Bei allem Respekt vor den Widrigkeiten, mit denen Vorstand und Aufsichtsrat zu kämpfen haben, angefangen von schwierigen Rahmenbedingungen über unzureichende Ergebnisse bis hin zu komplizierten Anteilseignerverhältnissen, die jüngsten Diskussionen um die Verkleinerung des Vorstands sind amateurhaft bis naiv und dem eigenen Anspruch nicht genügend. Bei aller sicherlich nachvollziehbaren Grundlage für diesen Schritt, der Aufsichtsrat wirkte zu keiner Zeit als treibende Kraft mit dem Heft in der Hand, wie es so schön heißt. Schon die erste Pressemitteilung mit dem zaghaften Hinweis auf den Beschluss zur Verkleinerung um zwei Personen, ohne Namen und Zeitpunkt zu nennen, kam zu spät. Längst hatte der Vorstandsvorsitzende Martin Blessing dieses Thema besetzt, längst wurden die Namen der Vorstandsmitglieder Klösges und Sieber durch die Medienlandschaft getrieben. Wer auch immer geglaubt hatte, über externen Druck intern Dinge bewegen zu können, muss sich spätestens seit dem Scheitern der Abberufung in der jüngsten Aufsichtsratssitzung eines Besseren belehrt wissen. Weder die Politik mit ihrer Forderung nach niedrigen Abfindungen (die Rechtfertigung der Entlassung und die Fragen des Arbeitsrechtes einmal außen vor gelassen) noch die Arbeitnehmervertreter, die den Verlust des Arbeitsdirektors fürchten, noch die Betroffenen selbst können und wollen nicht nachgeben, zu Recht. All das hätte man wissen können, ja vielleicht sogar müssen. Ganz unbedingt ist so etwas aber besser vorzubereiten und nicht in der Öffentlichkeit zu diskutieren.

Beispiel 2 Bayern-LB: Da kündigt Gerd Häusler nach getaner Arbeit, sprich Stabilisierung der Bayern-LB, zum Jahresende seinen Rückzug an, um dann von der bayerischen Politik, der sicherlich im Umgang mit vielem eine nicht unerfolgreiche Eigenheit zugeschrieben werden kann, umgehend und vor allem übergangslos an die Spitze des Aufsichtsrates beordert zu werden. Wen interessiert es da schon, dass dieses Gremium erst vor wenigen Monaten neu konstituiert wurde und mit Michael Schneider, dem Vorstandsvorsitzenden der LfA, einen durchaus respektablen Vorsitzenden hat? Wen kümmert es da, dass Gerd Häusler vor seinem Wechsel in den Vorstandsvorsitz bereits Mitglied dieses Aufsichtsrates war und Wechsel vom einen Vorsitz in den anderen durchaus nicht unumstritten sind. Nein, nach dem Willen der bayerischen Politikverantwortlichen soll Häusler mit all seiner Erfahrung nicht verloren gehen und der Bank weiter helfen. Wobei, fragen Kritiker? Aber Bayern wäre nicht Bayern, wenn nicht gleich ein emsiger Professor gefunden worden wäre, der in diesen Schritten keinerlei Verstöße gegen Corporate-Governance-Grundsätze sieht. Schließlich sei die Bayern-LB ja nicht börsennotiert.

Das gibt kein gutes Bild ab. Wie man schwierige Personalien souverän löst, hat Papst Franziskus gezeigt. Trotz eines enormen medialen Drucks ließ er sich zu keiner vorschnellen endgültigen Entscheidung drängen. Der umstrittene Bischof von Limburg ist beurlaubt, bis die Untersuchungskommission und die Staatsanwaltschaft die Schwere der Schuld festgestellt haben. Das sorgt für Ruhe und das bewahrt den Grundsatz, im Zweifel für den Angeklagten zu urteilen, der aber auch vor sich selber zu schützen ist. Das ist kluge und weise Unternehmensführung, die für Vertrauen sorgt. Man darf die Entscheidung nur nicht ohne volle Rehabilitation rückgängig machen.

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