BaFin wertet Verbraucherschutz organisatorisch auf

Christian Bock; Quelle: BaFin

Seit dem 1. Juli ist Christian Bock der Beauftragte der BaFin für den Anleger- und Verbraucherschutz. Mit der Schaffung dieser neuen Funktion soll dem Verbraucherschutz in der BaFin ein noch größeres Gewicht verliehen werden.

Der Beauftragte berät das Direktorium in Fragen des Anleger- und Verbraucherschutzes. Dazu nimmt er beratend an Sitzungen des Direktoriums teil, wenn Verbraucherschutzthemen berührt sind. Er kann dem Direktorium auch vorschlagen, sich mit Themen des Anleger- und Verbraucherschutzes zu befassen. Der Verbraucherschutzbeauftragte berät außerdem die Exekutivdirektorinnen und Exekutivdirektoren bei ihrer Mitwirkung in den Organen des Europäischen Finanzsystems, soweit es um Themen des Anleger- und Verbraucherschutzes geht.

Seit 2015 ist der kollektive Verbraucherschutz gesetzlich als Aufsichtsziel der BaFin fixiert. Um diesem Ziel gerecht zu werden, hat die BaFin eine Abteilung für verbraucherschutzrelevante Themen geschaffen. Der jetzige Beauftragte für Anleger- und Verbraucherschutz, Christian Bock, leitet die Abteilung Verbraucherschutz der BaFin bereits seit deren Gründung Ende 2015.

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