Creditreform mit „Bonitätsnachweis 2019“ für Kfw-Hilfskredite

Quelle: Creditreform

Für den Antrag der von der Bundesregierung beschlossenen und von der KfW bereitgestellten Fördermittel müssen Unternehmen nachweisen, dass sie vor der Corona-Krise wirtschaftlich gesund waren und jetzt nur wegen der Auswirkungen der Pandemie Kreditbedarf haben. Gleiches gilt für die von der Bundesregierung jüngst beschlossenen Schnellkredite. Genau dafür hat Creditreform einen neuen Bonitätsnachweis eingeführt.

„Wir bieten Unternehmen kostenlos eine spezielle Auskunft an, mit der sie schnell und unkompliziert ihrem Kreditinstitut darlegen können, dass sie bis zu dem entscheidenden Stichtag 31. Dezember 2019 kreditwürdig waren. Dann nämlich besteht die Vermutung, dass ihr Kreditbedarf erst durch die Corona-Krise entstanden ist,“ sagt Volker Ulbricht, Hauptgeschäftsführer der Wirtschaftsauskunftei Creditreform. Unternehmen können diese Auskunft kostenfrei auf der Creditreform-Website bestellen. Innerhalb eines Tages wird die Auskunft verschickt.

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