Deutsche Aktuarvereinigung empfiehlt Anhebung des Höchstrechnungszinses für Lebensversicherungen ab 2025

Dr. Maximilian Happacher

Bild: Deutsche Aktuarvereinigung

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­Wenn der Bundesfinanzminister der Empfehlung der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. folgt, dann könnte der Höchstrechnungszins für Neuverträge in der Lebensversicherung im Jahr 2025 auf 1,0 Prozent steigen – und damit zum ersten Mal seit 1994. Von 2016 bis 2021 lag er bei 0,9 Prozent, seit 2022 als Folge des damals lang andauernden Niedrigzinsniveaus bei 0,25 Prozent. Vor dem Hintergrund eines nun deutlich höheren Zinsniveaus, aktueller volkswirtschaftlicher Prognosen sowie unter Berücksichtigung der Inflationsentwicklung hält die Deutsche Aktuarvereinigung e. V. einen Höchstrechnungszins für Neuverträge in der Lebensversicherung in Höhe von 1,0 Prozent ab 2025 für angemessen.

­­„In den Jahren 2021 und 2022 ist es aufgrund von Angebotsschocks und der expansiven Fiskalpolitik einiger großer Volkswirtschaften zu einer gestiegenen Inflation gekommen. Um dieser Herr zu werden, haben die großen Zentralbanken im letzten Jahr mit deutlichen Zinserhöhungen reagiert“, erläutert Dr. Max Happacher, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Aktuarvereinigung. Entsprechend sind die Renditen auf dem Anleihemarkt schlagartig angestiegen. Diese Entwicklung zog sich auch durch das Jahr 2023, in dem sich das Zinsniveau auf diesem höheren Niveau verstetigte. Aktuell könne man davon ausgehen, dass auch die Renditen langfristiger Staatsanleihen über dem Inflationsziel der Europäischen Zentralbank von 2,0 Prozent verbleiben werden. Vor dem Hintergrund aktueller Modellergebnisse sowie der volkswirtschaftlichen Aussichten sei davon auszugehen, dass der vorgeschlagene Höchstrechnungszins von 1,0 Prozent für Neuverträge mittelfristig stabil gehalten werden könne.

 
 

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