NEGATIVZINSEN

Auslaufmodell Tagesgeldkonto?

Immer weniger Tagesgeldkonten in Deutschland Quelle: Statista

Immer weniger Banken in Deutschland bieten ihren Kunden ein Tagesgeldkonto an. Das geht aus einer Ende November veröffentlichten Auswertung von Verivox hervor, für die die Plattform auf den Websites von rund 1 300 Banken die ausgewiesenen Konditionen für 10 000 Euro Anlagesumme recherchiert hat. Demnach bieten insgesamt 649 der Kreditinstitute in der Auswertung ein Tagesgeldkonto an und weisen dafür online Konditionen aus - das sind 142 Institute weniger als noch im Januar 2020. Bei 84 Prozent aller Banken mit Tagesgeldangebot bleiben die Einlagen unverzinst. Lediglich 100 Banken zahlen überhaupt Zinsen aufs Tagesgeld - gut die Hälfte davon (51) gewährt lediglich symbolische 0,01 Prozent. Unter den Banken mit Hauptsitz oder einer Niederlassung in Deutschland bieten lediglich 70 eine Guthabenverzinsung, nur 22 zahlen mehr als 0,01 Prozent.

Der Rückzug aus dem Angebot von Tagesgeldkonten ist für Banken vermutlich auch nicht die Lösung. Sind keine Spar- und Tagesgeldkonten im Angebot, dann parken diejenigen Kunden, die trotz Realzinsverlust und gegebenenfalls Verwahrentgelten nicht in Aktien und Fonds investieren wollen, ihr Erspartes eben auf dem Girokonto. Die Frage, wie mit dem vielen Geld umzugehen ist, wird die Banken deshalb wohl noch eine ganze Weile umtreiben. Die Ungewissheit bezüglich der rechtlichen Rahmenbedingungen macht das nicht einfacher. Es ist allerdings nicht auszuschließen, dass sich auch der Gesetzgeber einschaltet. Zur Erinnerung: Am 7. Mai dieses Jahres hatten die Verbraucherschutzminister der Länder die Bundesregierung aufgefordert, ein Verbot von Negativzinsen auf Girokonten zu prüfen. Dies hatte die Regierung im August in einer Antwort auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion mit einem vergleichbaren Anliegen abschlägig beschieden (Bundestagsdrucksache 19/32015).

In der Antwort auf diese Anfrage hieß es eventuelle gesetzgeberische Einschränkungen von Verwahrentgelten würden "in die allgemeine Vertragsfreiheit und in die Berufsfreiheit der Institute eingreifen und daher verfassungsrechtlich einer entsprechenden Rechtfertigung bedürfen." Zudem seien die Kunden im Rahmen bestehender Verträge vor der einseitigen Einführung von Verwahrentgelten geschützt. Und nicht zuletzt gebe es ja seit 2016 durch die Regelungen der §§ 20 ff. des Zahlungskontengesetzes einen Anspruch auf Kontenwechselhilfe, der den Kontenwechsel deutlich vereinfacht, wenn die eigene Bank Verwahrentgelte einführen will. Das allerdings war noch in der alten Legislaturperiode. Wie die neue Bundesregierung zu dieser Frage steht, wird sich erst noch zeigen müssen. Bisher gibt der Koalitionsvertrag hierzu nichts her. Allerdings zeigt der Verweis auf die Vertragsfreiheit, dass die Angelegenheit keineswegs trivial und deshalb wohl auch im Rahmen einer Gesetzesinitiative nicht ohne Weiteres zu regeln sein wird, selbst wenn die Ampel sich darauf verständigen würde. Red.

Immer weniger Tagesgeldkonten in Deutschland Quelle: Statista
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