VERSICHERUNGEN

In Jahr IDD: Nachbesserungsbedarf bei Zielmarktbeschreibungen und Produktvertriebsvorgaben

Seit dem 23. Februar 2018 ist das IDD-Umsetzungsgesetz in Kraft. Zum Jahrestag hat das Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften in Ulm eine erste Bestandsaufnahme zu den neuen Vorschriften für den Versicherungsvertrieb vorgenommen.

Teilweise fällt das Fazit positiv aus. Durch das neue Produktfreigabeverfahren haben Hersteller sicherzustellen, dass ein Produkt nur an den bestimmten Zielmarkt vertrieben wird. Die vertrieblich Tätigen haben ihre Weiterbildung nun systematisch nachzuweisen. Die Beratung der Kunden, so das IfA, erfolgt zweifellos gründlicher und lückenloser dokumentiert als zuvor, sodass sich nun die Vorteile eines deutlich strukturierteren Beratungsprozesses zeigen können.

Gleichwohl wurde eine Reihe von Herausforderungen ausgemacht. Zum einen wurden die vorgeschriebenen Zielmarktbeschreibungen von vielen Anbietern bisher nur für neue Produkte oder wesentliche Änderungen bestehender Produkte erstellt. Damit müssen Makler und Mehrfach agen ten die Geeignetheits- und Angemessenheitsprüfung auf einer unvollständigen Informationsbasis durchführen.

Aufgrund der Unterschiede bei Produkten und Vertriebswegen unterscheidet sich zudem das Niveau der sogenannten Produktvertriebsvorkehrungen erheblich, mit denen sichergestellt werden soll, dass den Zielen, Interessen und Merkmalen der Kunden ausreichend Rechnung getragen wird.

Bei der Erstellung einer POG-Leitlinie und den Zielmarktbeschreibungen ging es zunächst häufig darum, innerhalb der zeitlichen Vorgaben eine erste Version zu erstellen. Nach den ersten praktischen Erfahrungen mit der neuen Regulatorik muss nun nachjustiert und erweitert werden. Insbesondere muss in der Regel ein neuer Controllingprozess für das Produktcontrolling aufgesetzt werden, bei dem je nach Produktkategorie ganz unterschiedliche Aspekte betrachtet werden müssen. Auch die Vertriebssysteme lassen zurzeit meist nur eine stichprobenhafte Überprüfung der Zielmarkterreichung durch den Vertreiber zu. Red.

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