Preispolitik

Was dürfen Einzahlungen von Münzen kosten?

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Dürfen Banken für die Einzahlung von Münzen auf das eigene Konto ein Entgelt verlangen oder nicht? Das ist neben vielen anderen Streitpunkten in Sachen Bankkonditionen ein weiterer, der juristisch umstritten und trotz eines aktuellen Urteils des Landgerichts Karlsruhe (Aktenzeichen 10 O 222/17) sicher noch nicht abschließend geklärt ist.

Die Karlsruher Richter haben einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die BBB Bank stattgegeben und entschieden, dass die Bank eine Entgeltklausel in ihrem Preisverzeichnis nicht mehr verwenden darf, in der für eine Bareinzahlung von Münzgeld ein Entgelt von 7,50 Euro angegeben wird. Begründet wird diese Entscheidung damit, dass das vereinbarte Entgelt zur Erfüllung vertraglicher Pflichten nicht über die Kosten hinausgehen dürfe, die dem Unternehmer dadurch tatsächlich entstehen. Die Klausel habe damit mit dem bislang gewählten Entgelt von 7,50 Euro je Einzahlung gegen § 312 a Abs. 4 Nr. 2 BGB verstoßen.

Wirklich klar ist nach diesem Urteil nur, dass ein fixes Entgelt von 7,50 je Transaktion zu hoch ist. Die Orientierung des Entgelts an den tatsächlichen Kosten lässt aber einmal mehr beträchtlichen Interpretationsspielraum zu. Denn es wird sicher nicht immer einfach sein, die Kosten für den Bargeldeinzahlservice zu ermitteln und daraus ein Entgelt abzuleiten, das vor Gericht Bestand hat.

Ob die Verbraucherschützer den Verbrauchern immer einen guten Dienst erweisen, wenn sie solche Urteile erstreiten, bleibt offen. Denn bei Services wie der Annahme von Münzgeld kann eine zu große Unsicherheit über die Zulässigkeit der dafür berechneten Entgelte leicht zu einer Einschränkung des entsprechenden Serviceangebots führen. Gerade bei der Münzannahme ist ohnehin schon seit geraumer Zeit zu beobachten, dass viele Kreditinstitute Münzen entweder gar nicht mehr oder nur an bestimmten Standorten annehmen.

Dieser Trend könnte sich bei weiteren Prozessen beschleunigen. Gewerbetreibende müssten dann gegebenenfalls Dienstleister beauftragen, die ihnen das Münzgeld abnehmen, Kinder das Guthaben aus ihren Spardosen erst bei den Eltern in Scheine eintauschen, um es an Ein-/Auszahlautomaten ihrem Konto gutschreiben zu lassen. Die Eltern wiederum hätten zwar vermutlich keine Probleme, das Münzgeld im Einzelhandel loszuwerden. Dem Ziel, das Bargeld zugunsten elektronischer Zahlungen zurückzudrängen, wäre das aber sicher nicht dienlich.

Das alles darf natürlich kein Argument dafür sein, Phantasiepreise für die Münzannahme zu verlangen. Doch auch die Verbraucherschützer sollten Augenmaß walten lassen.

Eine Alternative gibt es immerhin für Banken und Sparkassen, die sich nicht länger mit der leidigen Münzthematik befassen wollen - zumindest im Privatkundengeschäft: die Zusammenarbeit mit Barzahlen.de. Dabei wäre zumindest ganz klar, was der Service kostet. Red.

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