Preispolitik

Versprechen aus besserer Zeit

Mit der Ankündigung eines neuen Preismodells zum 1. November, das für einen Großteil der Kunden den Abschied vom kostenlosen Girokonto bedeuten dürfte, hat die Postbank die Öffentlichkeit aufgeschreckt - dies umso mehr, als die Bonner zu den ersten Kreditinstituten in Deutschland gehörten, die das Gratiskonto eingeführt haben. Insofern kann die Entscheidung der Postbank vielleicht als Trendindikator gesehen werden.

Ein enormer öffentlicher Aufschrei war der Postbank gleichwohl gewiss - wie immer, wenn Banken an der Konditionenschraube drehen (müssen). Doch schlimmer geht bekanntlich fast immer. Und dafür hat im Falle der Postbank die Verbraucherzentrale Hamburg gesorgt. Sie hat die Bank nämlich abmahnen lassen, weil sie die neuen Entgelte auch solchen Kunden berechnen wollte, mit denen vertraglich vereinbart war, dass ihr Konto dauerhaft kostenfrei bleibt. Die Verbraucherschützer gehen davon aus, dass das einige tausend Kunden betrifft, die über gezielte Werbeaktionen mit den entsprechenden Textbausteinen in den Vertragsunterlagen ein Konto eröffnet haben.

Als Beispiel nennt die Verbraucherzentrale Hamburg eine Werbeaktion mit dem Kaffeeröster Tchibo, in der mit dem Versprechen "Dauerhaft ohne Kontoführungs- oder Jahresgebühren. Für alle Zeiten - versprochen!" geworben worden war. Bei den so gewonnenen Kunden habe die Postbank bereits eingelenkt.

Auf den gesamten Kundenbestand gesehen, wird die Gruppe derer, die sich nun auf solche Versprechungen berufen können, um dauerhaft von Kontoführungsentgelten verschont zu bleiben, vermutlich recht überschaubar sein. Die Kalkulation der Postbank wird der Eingriff der Verbraucherschützer deshalb wohl kaum über den Haufen werfen. Dennoch ist die Angelegenheit zweifellos ärgerlich.

Zum einen bedeutet die Abmahnung seitens der Verbraucherschützer eine neuerliche Diskussion und damit einen weiteren Imageschaden. Zudem wird die Tatsache, dass man die Versprechen aus besseren Zeiten nun wohl nolens wird halten müssen, zu einer Art Zwei-Klassen-Gesellschaft unter den Kunden führen: die einen, die dank früherer Werbeaktionen dauerhaft von Kontoführungsentgelten verschont bleiben, und die anderen, die im Grunde für diese Kunden mitbezahlen müssen. So etwas schafft Unmut - wenngleich diese Differenzierung mit der Zeit, wenn die Diskussion darüber abebbt, vermutlich weniger stark wahrgenommen werden dürfte.

Vorwerfen kann man der Postbank das Vorgehen von einst, das ihr nun wie ein Klotz am Bein hängt, sicher nicht: Dass sich die Rahmenbedingungen für das Bankgeschäft innerhalb weniger Jahre so dramatisch verändern würden, war so wohl kaum vorauszusehen.

Lehren daraus ziehen kann die Branche gleichwohl: "Dauerhafte" Versprechen wird es künftig vermutlich sehr viel weniger geben als noch vor einigen Jahren. Vertriebskooperationen mit branchenfremden Partnern sind ohnehin schon nahezu verschwunden - zu groß waren hier die Auseinandersetzungen mit Verbraucherschützern und bei manchen Produkten (beispielsweise Versicherungen) auch die rechtlichen Unsicherheiten.

Selbst für Co-Brandings im Kartengeschäft wird die Luft dünner. Erfolgreich können sie schließlich nur sein, wenn sie dem Kunden über die Zahlungsfunktion hinaus einen Mehrwert bieten, doch müssen diese Mehrwerte auch bezahlt werden - und das bei einer deutlich zusammengestutzten Ertragsbasis. Wie viel Freude die Targobank an der Tchibo-Mastercard haben wird, die den Kunden ebenfalls als dauerhaft kostenfrei verkauft wurde, ist deshalb noch nicht ausgemacht. Bei der ebenfalls ohne Jahresgebühr auskommenden American-Express-Payback-Karte ist das etwas anderes. Schließlich unterliegt sie nicht der Interchange-Regulierung. Red.

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