ALTERSVORSORGE

Generationengerechte Altersvorsorge - Perspektiven für eine Neuordnung

Prof. Dr. Diane Robers, Foto: privat

Die Reform der Altersvorsorge in Deutschland bedarf dringend einer Reform. Nicht alle der dabei diskutierten Modelle halten Diane Robers und Patric Leins für sinnvoll - so etwa das immer wieder in die Debatte geworfene "Schweden-Modell". Generationengerechtigkeit erfordert ihrer Einschätzung nach diverse Reformen innerhalb des bestehenden Modells. Dazu zählen sie einen Staatsfonds als Aufbaufinanzierung für die junge Generation, die Wiederbelebung von Riester, aber auch die Balance zwischen Lebensarbeits- und Rentenbezugszeit. Red.

Die Altersvorsorge in Deutschland steht in allen drei Säulen - der gesetzlichen Rente, den Betriebsrenten und einer zusätzlichen privaten Vorsorge - vor erheblichen Herausforderungen. Laut Alterssicherungsbericht der Bundesregierung erzielen Ruheständler derzeit noch 61 Prozent ihrer Alterseinkünfte aus der gesetzlichen Rente, 8 Prozent aus der Betriebsrente und sieben Prozent aus privater Vorsorge sowie sonstigen Einkunftsarten (Weinzierl 2021, Seite 2).

Nicht nur durch den demografischen Wandel, sondern auch aufgrund der seit der Finanzkrise 2008 anhaltenden Niedrigzinsphase und resultierenden gekürzten Leistungen, zusätzlich verschärft durch die Folgen der Covid-19-Pandemie, ist dieses System in seiner heutigen Form nicht mehr zukunftsfähig.

Derzeit werden verschiedene Konzepte einer Neuordnung diskutiert, die die Bausteine wie den Umbau von umlagefinanzierter sowie privatwirtschaftlich organisierter Rentenversorgung fokussieren. In diesem Beitrag widmen sich die Autoren einem Ansatz der "generationengerechten Altersvorsorge" und plädieren für eine Stärkung der privaten Vorsorge.

Generationengerechtigkeit nicht mehr gegeben

Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ist jener Bestandteil der deutschen Sozialversicherung, der bei Alter, Erwerbsminderung und vorzeitigem Tod eine Rente an Versicherte und Hinterbliebene gewährt. Aufgrund des demografischen Wandels zeichnen sich bereits seit längerer Zeit Defizite in der GRV ab (Schmidt 2015). Die Finanzierung erfolgt durch ein Umlageverfahren, bei dem die aktuell Erwerbstätigen durch ihre Beitragszahlungen die Zahlungen an die Rentenempfänger finanzieren. 39 Millionen Deutsche zählen zu den "aktiv Versicherten" und erwirtschaften die Rente für 21 Millionen Rentner (Deutsche Rentenversicherung 2021).

Laut Rentenversicherungsbericht 2020 hatten mit Stand 1. Juli 2019 rentenbeziehende Männer durchschnittlich 1187 Euro Rente und Frauen 764 Euro von der gesetzlichen Rentenversicherung bekommen. Aktuell liegt der Beitragssatz für die Rentenversicherung bei 18,6 Prozent vom Lohn/Gehalt (hälftig getragen durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer).

Abbildung 1: Modellrechnungen zeigen Preis von Garantien Quelle: Konzern Versicherungskammer

Der große Wirtschaftseinbruch in der Corona-Pandemie führte aufgrund von Kurzarbeit zu weniger Beitragszahlungen, während die Rentenzahlungen und -ansprüche älterer Beschäftigter konstant blieben. Für das Jahresende 2020 wird eine Nachhaltigkeitsrücklage von rund 36,3 Milliarden Euro geschätzt. Dies entspricht 1,5 Monatsausgaben (Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2020a).

Nach mittelfristigen Berechnungen wird bis 2035 die Zahl der Menschen ab 67 Jahre um 22 Prozent steigen, das heißt, es wird wesentlich mehr Menschen im Rentenalter geben (Statistisches Bundesamt 2021). Immer weniger Beitragszahler müssen so immer mehr Rentner finanzieren, eine Generationengerechtigkeit ist nicht mehr gegeben. Bereits heute muss die GRV steuerlich subventioniert werden.

Die gesetzliche Rente stößt an ihre Grenzen

Die Bundesregierung geht überdies von Rentensteigerungen um durchschnittlich 2 Prozent pro Jahr in diesem Zeitraum aus. Gleichzeitig erhöht sich die Rentenbezugsdauer durch die steigende Lebenserwartung. So beziehen Senioren ihre Rente heute im Durchschnitt rund 20 Jahre lang, während in den sechziger Jahren die Bezugsdauer noch bei unter zehn Jahren lag. Dies führt zu einer immer größeren Lücke, sodass einzelne politische Akteure eine Betragsanpassung bis 2025 auf 25 Prozent vom Lohn oder ein signifikant höheres Regelrenteneintrittsalter fordern. Aufgrund der Fülle der Belastungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist dies kaum leistbar.

Die gesetzliche Rente stößt an ihre Grenzen. Das Rentenniveau vor Steuern (Relation zwischen Höhe der Rente und durchschnittlichem Einkommen) und damit auch der Beitrag zum Erhalt des Lebensstandards sind seit 1990 nahezu durchgängig gesunken. Nach Vorausberechnungen der Bundesregierung wird das Niveau bis 2034 weiter, auf dann 45 Prozent fallen (Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen 2021).

Damit der Beitragssatz bis zum Jahr 2025 nicht über 20 Prozent steigt und gleichzeitig das Rentenniveau nicht unter 48 Prozent sinkt, wird voraussichtlich ein zusätzlicher Steuerzuschuss zur Rentenversicherung nötig. Die gezahlten Renten unterliegen zudem der Vollversteuerung, sodass am Ende nur ein geringerer Teil des früheren Einkommens zur Verfügung steht.

Schweden-Modell als mögliche Alternative

Die aktuelle Diskussion greift den Handlungsbedarf auf und unterstreicht ihn. Die gesetzliche Rente wird nicht ausreichen, deshalb ist eine ergänzende Vorsorge (betrieblich und privat) unabdingbar. Allerdings ist die ergänzende Altersvorsorge bislang noch nicht ausreichend verbreitet. Hinzu kommen ein anhaltend stagnierender Kapitalmarkt und ein Reformstau, insbesondere bei der Riester-Rente und der Selbstständigen-Versorgung. Laut Alterssicherungsbericht 2020 haben 66 Prozent der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Zusatzrente aus der betrieblichen Altersversorgung oder aus einer Riester-Rente. Insbesondere Bezieher geringer Einkommen sorgen nach wie vor zu wenig zusätzlich für das Alter vor (davon rund 71 Prozent Frauen). Insgesamt steigt die Verbreitung der zusätzlichen Altersvorsorge mit dem Einkommen an (Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2020b).

Die deutsche Politik hat vor knapp einem Jahrzehnt auf die alternde Gesellschaft in einem ersten Schritt reagiert, um die erste Säule (GRV) zu stützen. Seit 2012 steigt das Renteneintrittsalter schrittweise auf 67 Jahre. Damit wird die wachsende Rentenbezugszeit indirekt an eine längere Lebensarbeitszeit gekoppelt. Derzeit werden weitere Möglichkeiten, wie das "Schweden- Modell" eines Staatsfonds diskutiert, bei dem der Staat die volle Verfügungsgewalt über das angelegte Vermögen hat.

Der klassischen Definition nach gibt es keine Verpflichtung, das Geld für bestimmte Zwecke zu nutzen. So wurden die Mittel des irischen Staatsfonds während der Finanz- und Wirtschaftskrise für die Bankenrettung verwendet und nicht wie geplant für Pensionen ausgezahlt (Bücker 2021). Auch müsste eine spezifische Anlagekompetenz des Staates gegeben sein. Das Konzept in seiner Wirksamkeit scheint nicht ausgereift, da nennenswerte Renditen unter den gegebenen Rahmenbedingungen nur über einen langen Zeitraum erzielbar sind.

Kontroverse Diskussion über Reformvorschläge

Unter dem Aspekt "steigende Lasten schultern" fordern Experten aus Volkswirtschaft, Finanzwirtschaft und Wirtschaftspolitik unterschiedliche Reformen der Alterssicherung, die zum Teil kontrovers diskutiert werden:

  • späterer Rentenbeginn der Beschäftigten,
  • geringere Rentenzahlungen,
  • steigende Rentenbeiträge der Versicherten,
  • Ausweitung der Anzahl der Rentenversicherungspflichtigen,
  • höhere Zuschüsse aus der Staatskasse,
  • Ausbau zusätzlicher privater und betrieblicher Altersvorsorge.

Aus Sicht der wirtschaftlichen Leistungsträger sollten künftige Rentenreformen keine weiteren Beitragssatzsteigerungen in der gesetzlichen Rentenversicherung nach sich ziehen, da sich dies über die Lohnnebenkosten negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland auswirken würde. Ein hohes Beschäftigungsniveau und geringe Arbeitslosigkeit sind von zentraler Bedeutung zur Stabilisierung der Rentenversicherung und zur Prävention von Altersarmut (vbw 2021).

Mehr Kapitaldeckung ist ein wichtiger Teil der Lösung

Die aktuelle Kapitalmarktsituation erfordert langfristige Vorsorge und ertragreiche Anlageformen. Je langfristiger der Anlagehorizont, desto chancenorientierter können die Beiträge angelegt werden, ohne erhebliche Risiken einzugehen. Wenn früh, also mit 20 Jahren begonnen wird, können bereits 10 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens ausreichen, um die Versorgungslücke zu schließen. Schon eine 30-jährige Person muss im Vergleich dazu deutlich höhere Beiträge, nämlich rund 20 Prozent ihres Nettoeinkommens investieren, um eine Beitragsgarantie von 90 Prozent zu erhalten; bei reduzierten Beitragsgarantien würden etwa 15 Prozent ausreichen. Dies gilt für Geringverdiener, Ledige oder Verheiratete in gleicher Weise. Je später mit der Vorsorge begonnen wird und je höher das Garantieniveau gewählt wird, desto höher der erforderliche zu investierende Betrag, um die Versorgungslücke im Alter zu schließen.

Abbildung 2: Die Medianrendite fondsgebundener Rentenversicherungen beträgt 6,53 Prozent Quelle: Konzern Versicherungskammer

Richtig eingesetzt, ist mehr Kapitaldeckung ein wichtiger Teil der Lösung. Dazu gehört auch, mehr Kapitalmarktorientierung in der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge und der betrieblichen Altersversorgung zuzulassen. Hierzu können Versicherungslösungen einen wichtigen Beitrag leisten. Abbildung 2 zeigt, dass Schwankungen der Kapitalmärkte eine umso geringere Rolle spielen, je längerfristiger angelegt wird.

Generationengerechtigkeit bedeutet, dass eine ausreichende Rente im Alter zur Verfügung steht und die Erwerbstätigen zu deren Finanzierung mit zumutbaren Rentenversicherungsbeiträgen herangezogen werden. Zudem muss die jüngere Generation darauf vertrauen können, dass sie im Alter auch mit einer ausreichenden Rentenhöhe rechnen kann.

Notwendige Reformen innerhalb des bestehenden Systems

Allerdings werden isolierte Einzelmaßnahmen das Rentensystem kaum dauerhaft stärken können. Ergänzende frühzeitige Vorsorge bleibt unerlässlich. Doch: "Das Bewusstsein für Eigenverantwortung ist bei vielen Menschen erst zu schaffen, zumal das Wissen über Finanzthemen in Deutschland noch viel zu wenig verbreitet ist" (Schroeder-Wildberg 2020). Durch die Umsetzung notwendiger Reformen innerhalb des Drei-Säulenmodells wären weiterhin für jeden Kundenbedarf und jede Lebenssituation wirksame Konzepte möglich.

Das bayerische Modell einer Generationenrente, bei der der Staat ab Geburt bis zum 18. Lebensjahr für jedes Kind in einen Generationen-Pensionsfonds einzahlt und auch freiwillige Beiträge ab dem 18. Lebensjahr möglich sind, wäre ein Anreiz für vorausschauende und frühzeitige Vorsorge. Eine digitale Renteninformation kann zur Transparenz über die tatsächlichen Altersversorgungsansprüche beitragen und zeigt vorhandene Versorgungslücken auf.

Ergänzende Vorsorge wiederbeleben

Bei der Wiederbelebung der zweiten und dritten Säule (Zusatzvorsorge und private Vorsorge) sollte ein besonderes Augenmerk auf die erforderliche Verbreitung ergänzender Altersvorsorge, die Vermeidung von Altersarmut bei Geringverdienern, die Selbstständigenversorgung sowie die notwendige Riester-Reform gelegt werden.

Die Riester-Rente mit rund 16,5 Millionen Riester-Sparern ist bezogen auf die Rendite besser als ihr Ruf: Laut einer Studie des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung erreichte die durchschnittliche jährliche Netto-Rendite für Riester-Verträge nach Berücksichtigung aller Kosten, Zuschüsse und Steuern 2018 etwa 3,4 Prozent (Institut für Vorsorge und Finanzplanung 2019).

Problematisch sind allerdings eine fehlende Dynamisierung, der bürokratische Aufwand sowie Förder- und Anlagemöglichkeiten. Hier gilt es anzusetzen. Künftig sollten alle unbeschränkt steuerpflichtigen Personen gefördert werden können. Das schließt beispielsweise auch alle Selbstständigen ein. Um bessere Renditechancen bei der Riester-Rente zu schaffen, muss es Trägern beziehungsweise Anbietern von Altersvorsorgeprodukten zudem ermöglicht werden, in ihrer Kapitalanlage stärker zu diversifizieren, wie es in anderen EU-Staaten längst Standard ist.

Innovativere Gestaltung innerhalb des Drei-Säulen-Modells

Die Perspektiven zur Neuordnung setzen am bestehenden Drei-Säulen-Modell an und schlagen eine innovativere Gestaltung vor, die die Absicherung verschiedener Ziel- und Altersgruppen in den Fokus nimmt:

  • Das Äquivalenzprinzip bei der gesetzlichen Rente beibehalten. Hierzu müssen Pfadabhängigkeiten bis 2045 gerechnet und eine Debatte über die akzeptable Balance zwischen Lebensarbeitszeit und Ruhestand geführt werden.
  • Den derzeit diskutierten Staatsfonds als privatwirtschaftlich organisierte Generationen-Rente (bayerisches Modell) begreifen und in Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung als Aufbaufinanzierung für die junge Generation bundesweit einführen.
  • Die Stärkung der privaten Altersvorsorge ist im Niedrigzinsumfeld wichtiger denn je. Die Riester-Rente muss einfacher wie effektiver und stärker verbreitet werden.
  • Basisrente und individuelle Lösungen (wie Riester, Lebensversicherungen) sollten eine Schlüsselrolle bei der Sicherungspflicht Selbstständiger spielen. Gesetzlich vorgegebene Beitragsgarantien sind zu flexibilisieren, um die Ertragschancen der Versicherten zu wahren.
  • Die Geringverdiener-Förderung sollte mit der Möglichkeit eines privaten zulagenfähigen Vertrages verknüpft werden.
  • Für Transparenz sorgen: Die digitale Renteninformation dient der Schaffung eines Bewusstseins für Versorgungslücken.
  • Schlanke Systeme aufsetzen, die für eine bürokratieärmere Ausgestaltung des Rentensystems sorgen.

Mischmodell aus Umlage und Kapitaldeckung

Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase und einer zum Teil sehr kritischen Berichterstattung in puncto Lebensversicherung gibt es eine große Verunsicherung in der Bevölkerung im Hinblick auf die Altersvorsorge. Die Vorzüge eines Mischmodells aus umlagefinanziertem System und privater kapital gebundener Altersvorsorge sind unbestritten.

An einer Reform, die die erste Säule entlastet, führt kein Weg vorbei: Wenn wir länger leben, müssen wir länger arbeiten und generationengerechter vorsorgen. Nur so lässt sich die Funktionsfähigkeit unserer Sicherungssysteme auch in Zukunft gewährleisten. Ordnungspolitisch besteht die Notwendigkeit privatwirtschaftlicher Lösungen. Durch die Einführung einer ergänzenden Generationenrente besteht die Chance, bereits bei den jungen Leuten ein Bewusstsein für mehr Eigenverantwortung zu schaffen. Es muss kurzfristig eine Reform der geförderten privaten und betrieblichen Altersvorsorge vorgelegt werden, die die bisher abgeschlossenen Riester-Verträge und Sparer berücksichtigt und einbezieht.

Schließlich ist darauf zu achten, dass der aktuelle Stand der eigenen Altersvorsorge für die Bürger transparent und nachvollzierbar ist, um eigenverantwortlich nachjustieren zu können.

Literaturverzeichnis

Bücker, T. (2021): Wie Staatsfonds die Märkte beeinflussen, https://www.tagesschau.de/wirtschaft/finanzen/staatsfonds-kapitalmarkt-geldanlage-101.html, letzter Zugriff: 24. Oktober 2021

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2020a): Rentenversicherungsbericht 2020. https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Rente/rentenversicherungsbericht-2020.pdf?__blob=publicationFile&v=1, letzter Zugriff: 24. Oktober 2021

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2020b): Alterssicherungsbericht 2020, https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Rente/alterssicherungsbericht-2020.pdf?__blob=publicationFile&v=1, letzter Zugriff: 24. Oktober 2021

Deutsche Rentenversicherung (2021): Rentenversicherung in Zahlen 2021, Aktuelle Ergebnisse: Stand 05. Juli 2021, Berlin

Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen (2021): Entwicklung des Netto-Rentenniveaus vor Steuern 1990 - 2034, in: sozialpolitikaktuell.de, https://www.sozialpolitik-aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Alter-Rente/Datensammlung/PDF-Dateien/abb-VIII37.pdf, letzter Zugriff: 24. Oktober 2021

Institut für Vorsorge und Finanzplanung (2019): "Die Riester-Rente: "Abwracken" oder "Aufrüsten"?, https://www.ivfp.de/wp-content/uploads/2019/07/DWS-Die-RiesterRente_Abwracken-oder-Aufr%C3%BCsten.pdf, letzter Zugriff: 25. Oktober 2021

Schmidt, C. M. (2015): Rentenpolitik im Angesicht des demografischen Wandels - Problemverschärfung statt Rationalität, in: Wirtschaftsdienst, 95. Jg. Heft 13, S. 7-15

Schroeder-Wildberg, U. (2020): Wie der Rentenkollaps verhindert werden kann, in: Wirtschaftswoche 26. November 2020, https://www.wiwo.de/finanzen/vorsorge/generationengerechtigkeit-wie-der-rentenkollaps-verhindert-werden-kann/26637870.html, letzter Zugriff: 24. Oktober 2021

Statistisches Bundesamt (2021): Bis 2035 wird die Zahl der Menschen ab 67 Jahre um 22 Prozent steigen, https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/09/PD21_459_12411.html, letzter Zugriff: 24. Oktober 2021

Weinzierl, J. (2021): Alterssicherungsbericht 2020 - Ergebnisse und Reaktionen, in: Informationen der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern, Heft 03/2021 vbw (2021): Altersvorsorge verlässlich und finanzierbar, Positionspapier September 2021, München

Prof. Dr. Diane Robers , Professorin für Management Practice , EBS Universität für Wirtschaft und Recht gGmbH, Oestrich-Winkel
Patric Leins , Rechtsanwalt, München

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