Recht und Steuern

BGH-Urteil - Kein Anspruch auf HDTV-Empfang

Der Wunsch, Fernsehprogramme in HD-Qualität zu empfangen, berechtigt Mieter nicht, eine Parabolantenne auf dem Balkon anzubringen. So entschied es der Bundesgerichtshof am 21. September 2010 unter dem Aktenzeichen VIII ZR 275/09. Ein Anspruch auf die Installation einer Parabolantenne bestehe nur dann, wenn das Informationsinteresse des Mieters nicht auf andere Art, wie beispielsweise einen Breitbandkabelanschluss, befriedigt werde. Der Fall: Ein Mieter installierte eine Parabolantenne auf dem Balkon, um damit HDTV empfangen zu können. Der Vermieter forderte ihn daraufhin auf, die Antenne wieder zu entfernen. Nachdem das Berufungsgericht dem Vermieter Recht gab, wies der BGH die Revision des Mieters zurück.

(Haus & Grund)

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