Rating kurz notiert

CRD IV im Entwurf noch Wünsche offen

Grundsätzlich begrüßt der Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp), Berlin, den jetzt von der EU-Kommission vorgelegten Richtlinienentwurf zur Umsetzung der neuen weltweiten Eigenkapitalvorschriften (Basel III). "Die unmittelbar den Pfandbrief betreffenden Passagen des Brüsseler Regulierungsentwurfs werden der besonderen Sicherheit von Pfandbriefen und anderen Covered Bonds weitgehend gerecht", lobt vdp-Präsident Jan Bettink den Entwurf der Capital Requirements Directive (CRD IV), mit der die neuen, weltweiten Vorschriften zum Eigenkapital von Banken in europäisches Recht umgesetzt werden sollen.

Vor allem freut den Verband, eine seiner wichtigsten Forderungen durchgesetzt zu haben: Die Kapitalunterlegung für Pfandbrief-Investments durch Banken soll künftig das Risikogewicht des Sitzlandes des Kreditinstituts berücksichtigen. Ursprünglich hatte die EU-Kommission geplant, die Kapitalunterlegung für Bankschuldverschreibungen - also auch Pfandbriefe - im Kreditrisiko-Standardansatz ausschließlich vom Rating des Emittenten abhängig zu machen. Damit, so fürchtete der Verband, wären Investitionen von Banken in Pfandbriefe unattraktiver geworden, weil dafür doppelt so viel Eigenkapital hätte unterlegt werden müssen. Dass die Intervention der deutschen Delegation erfolgreich war, wertet Bettink als "ein wichtiges Zeichen der institutionellen Unterstützung des Pfandbriefs in Europa". Ebenfalls abgewendet wurde eine Verschärfung der Eigenkapitalunterlegung für grundpfandrechtlich besicherte Darlehen bei gewerblich genutzten Immobilien.

Zuversichtlich ist der Verband, dass Pfandbriefe doch noch als hoch liquides Anlageinstrumente eingestuft werden. Denn damit könnten Banken Pfandbriefe in ihren Liquiditätspuffer einstellen, den sie künftig vorhalten müssen. Entscheidend wird dabei sein, welche Anforderungskriterien die europäische Bankaufsichtsbehörde EBA für die höchstmögliche Kategorie für Wertpapiere entwickelt. Kritisch sehen die Verbandsmitglieder jedoch den sogenannten "Abflussfaktor", bei dem unterstellt wird, dass ein Pfandbriefemittent im Krisenfall Schwierigkeiten haben wird, fällige Pfandbriefe durch Neuemissionen zu ersetzen. In den Augen der deutschen Pfandbriefbanken haben jedoch gerade die letzten Jahre gezeigt, dass der Absatz von Pfandbriefen in der Finanzmarktkrise weit weniger beeinträchtigt war als dies bei anderen Kapitalmarktprodukten der Fall gewesen ist.

Nach wie vor sieht der Richtlinienentwurf die Einführung einer Verschuldungsgrenze ab 2018 vor. Mit dieser sogenannten Leverage Ratio als verpflichtend einzuhaltender aufsichtlicher Kennzahl wäre vor allem das grundsätzlich risikoarme und deshalb mit niedrigen Margen versehene Kreditgeschäft mit der öffentlichen Hand kaum noch attraktiv. Ob eine bindende Leverage Ratio tatsächlich diese Folgen haben wird, soll bis 2017 eine Auswirkungsstudie klären. Derweil drängt der Verband schon heute darauf, die Leverage Ratio nur als Beobachtungskennziffer zu erfassen, da die Banken nicht bis zur Vorlage der Studienergebnisse warten werden, sondern ihre strategische Ausrichtung schon wesentlich eher festlegen und ihr Kreditportfolio anpassen müssen.

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