Im Blickfeld

Verbraucherbeschwerden - nur Symbolcharakter

Die Statistik der Verbraucherbeschwerden wie sie die BaFin im ihrem kürzlich erschienenen Jahresbericht veröffentlicht dürfte angesichts der Vielzahl an tatsächlichen Transaktionen und Geschäftsvorfällen nur Symbolcharakter haben. 2010 wandten sich insgesamt 20941 (22329) Kunden von Versicherern, Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten mit Beschwerden, Anfragen oder Hinweisen an die BaFin. Gleichwohl sieht die Aufsicht in Beschwerden häufig wichtige Informationen über potenzielle Verstöße gegen aufsichtliche Vorschriften. Liegt ein solcher Verstoß vor, ermahnt die Aufsicht das Institut oder Unternehmen und fordert es auf, Maßnahmen zu ergreifen, die künftige Verstöße verhindern. Bestehen organisatorische Mängel, wirkt sie auf eine Änderung der Organisation hin und überwacht deren Umsetzung.

Dass nur eine sehr übersichtliche Fallzahl erfasst werden dürfte, zeigt sich auch an den Beschwerden über Kreditinstitute und Finanzdienstleister. Im Jahr 2010 bearbeitete die BaFin aus diesem Bereich insgesamt 6575 (6546) Eingaben. Dabei handelte es sich um 5912 Beschwerden sowie 641 allgemeine Anfragen. In 22 Fällen nahm die Aufsicht gegenüber dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages Stellung. In 1170 Fällen (davon 5 Petitionen) stuft sie die Beschwerden als ganz oder teilweise erfolgreich ein. Mehr als die Hälfte der Beschwerden entfiel auf die privaten Banken (3254), die damit gemessen an der Zahl der Kreditinstitute überdurchschnittlich stark betroffen waren, 1133-mal gaben Sparkassen Anlass zur Klage und 684-mal Genossenschaftsbanken.

Wie in den Vorjahren spiegelten die Kundenbeschwerden alle Bereiche des Bankgeschäfts wider. Einen Schwerpunkt bildete jedoch das Kreditgeschäft. Dabei ging es beispielsweise um Probleme bei der Kreditabwicklung im Einzelfall, der Darlehensabrechnung sowie der Durchführung von Zwangs-/Vollstreckungsmaßnahmen.

In welcher Relation die erfassten Beschwerden zu den tatsächlichen Geschäftsvorfällen stehen, lässt sich sehr gut am Bauspargeschäft erkennen. Von rund 30 Millionen Bausparverträgen, die per Ende 2010 von den Bausparkassen betreut wurden, gaben im Berichtsjahr 293 Anlass zur Beschwerde. Inhaltlich beklagten sich die Bausparer laut Jahresbericht besonders darüber, dass ihre voll angesparten beziehungsweise übersparten Bausparverträge durch öffentliche Bausparkassen gekündigt und die Guthaben ausgezahlt wurden. Die Verträge, so erläutert die BaFin den Sachverhalt, waren meist in den neunziger Jahren geschlossen worden und sahen eine vergleichsweise hohe Verzinsung beziehungsweise Bonifizierung vor.

Bereits 2007, so der Hinweis, hatten sich einige Verbraucher über die Kündigung ihrer Bausparverträge durch eine private Bausparkasse beschwert. Die Ombudsfrau der privaten Bausparkassen hatte diese Praxis jedoch für zulässig gehalten: Die Kündigung der Verträge mit einer Frist von drei Monaten sei möglich, da der eigentliche Zweck des Bausparens - die Erlangung eines Bauspardarlehens - bei Voll- beziehungsweise Übersparung nicht mehr erreicht werden könne; ein Bausparvertrag sei weder ein Sparvertrag noch eine Kapitalanlage. Auch die BaFin folgt dieser Argumentation und hält entsprechende Kündigungen in aller Regel für vertretbar. Sie weist freilich darauf hin, dass eine gerichtliche Klärung dieser Frage bislang nicht erfolgt ist. Mo.

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