EU-Kommission verklagt Deutschland wegen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Quelle: pixelio.de

Die Europäische Kommission hat beschlossen, Deutschland wegen der Honorarordnung (HOAI) für Architekten und Ingenieure vor dem EUGH zu verklagen. Nach Ansicht der Kommission lässt die HOAI in Deutschland unverhältnismäßige und nicht gerechtfertigte Hindernisse bei freiberuflichen Dienstleistungen zu. Diese Anforderungen an Dienstleister liefen der europäischen Dienstleistungsrichtlinie zuwider. Konkret richtet sich die Kritik in Deutschland an die verbindlichen Entlohnungsuntergrenzen bei Architekten und Ingenieuren, wie sie in der HOAI festgelegt sind.

Hintergrund ist, dass die Kommission in 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und fünf weitere Mitgliedstaaten eingeleitet hatte. Die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit ist eine der Grundlagen des Binnenmarkts. Die Kommission führt in ihrer Klagebegründung an, dass die HOAI in Deutschland die Niederlassung ausländischer Architekten- oder Ingenieurbüros und den freien Wettbewerb durch die verbindlichen Mindestsätze der Honorarordnung behindere.

Die Klage wird voraussichtlich Anfang 2017 beim EUGH förmlich eingereicht. Mit einem Urteil ist frühestens 2019 zu rechnen.

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