DMB: Beratungs- und Prozessstatistik 2018

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Mietrechtsstreitigkeiten vor Gericht im Jahr 2018 leicht gesunken. 225 235 Mal stritten sich Mieter und Vermieter vor den Amts- und Landgerichten in Deutschland. Gegenüber dem Vorjahr ging die Zahl der Mietrechtsprozesse damit um 0,75 Prozent zurück. Das ist die niedrigste Prozesszahl seit der Wiedervereinigung. Die Zahl der Mietrechtsprozesse sinkt seit 1996 (351 511 Verfahren) kontinuierlich, insgesamt jetzt um mehr als 35 Prozent.

Von den traditionell überwiegend bei den Amtsgerichten angesiedelten Mietrechtsverfahren im Jahr 2018 endeten 41 749 (19 Prozent) mit einem "streitigen" Urteil, 72 138 (33 Prozent) mit einem Versäumnisurteil und 16 189 (7,5 Prozent) mit einem Anerkenntnis- oder Verzichtsurteil. 40 229 Verfahren (18,5 Prozent) resultierten in einem Vergleich und 31 570 Verfahren (14,5 Prozent) mit der Rücknahme der Klage oder Erledigung der Hauptsache. Mit Blick auf die Streitgegenstände geben Zahlen der Rechtsschutzabteilung des Deutschen Mieterbundes (DMB) Aufschluss. Demnach waren Vertragsverletzungen 2018 wie bereits in den Vorjahren der häufigste Grund für mietrechtliche Auseinandersetzungen. Hier geht es allgemein um Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis, angefangen bei Fragen der Tierhaltung, bis hin zu Problemen im Zusammenhang mit Wohnungsmängeln und Mietminderungen oder Verfahren zur Mietpreisbremse. Drastisch angestiegen sind Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete. Mehr als jeder fünfte Mietrechtsprozess (21,3 Prozent) dreht sich um dieses Thema, 2017 waren es noch 16,6 Prozent gewesen. Damit haben Auseinandersetzungen um Mieterhöhungen den "Rechtsberatungs-Klassiker" Betriebskosten (18,1 Prozent) als zweithäufigsten Prozessgegenstand abgelöst.

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