Bankenchronik

10. März 2009 bis 25. März 2009

Für 274 Millionen US-Dollar hat der Banco Santander den brasilianischen Versicherer Real Tokio Marine Vida e Previdencia ganz übernommen. Die 50 Prozent, die Santander noch nicht kontrollierte, lagen bisher in den Händen der japanischen Tokio Marine Holdings. Die spanische Großbank hatte die Beteiligung an dem Versicherer über die 2007 zusammen mit Fortis und Royal Bank of Scotland übernommenen ABN Amro erhalten.

Die vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht festgelegten regulatorischen Mindestkapitalvorschriften für Kreditinstitute sollen erst 2010 wieder überprüft werden. Während der Wirtschafts- und Finanzkrise sei es nicht zweckmäßig, die weltweiten Vorschriften zu verschärfen, heißt es von dem bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel angesiedelten Aufsehergremium. Dann aber sollen Anforderungen im Vergleich zum gegenwärtigen Regelwerk Basel II ergänzt werden.

Mit der Aufnahme von Australien, Brasilien, China, Indien, Korea, Mexiko und Russland gehören dem Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht künftig 20 Mitgliedstaaten an. Unter den sieben neuen Ländern befinden sich die wichtigsten Schwellenländer. Die Expansion entspreche dem wesentlichen Ziel, die regulatorischen Praktiken und Standards weltweit zu stärken.

Auf die Standards der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zur Amts- und Rechtshilfe bei allen Steuerdelikten sind nun auch die Schweiz sowie die EU-Länder Luxemburg, Österreich und Belgien eingeschwenkt. Zuvor waren die OECD-Vorgaben bereits von Liechtenstein und Andorra akzeptiert worden.

Ein Übernahmeangebot hat der genossenschaftliche italienische Banco Popolare den Anteilseignern der angeschlagenen Banca Italease angekündigt. Die Offerte für die Leasingbank, an der sie bislang schon 31 Prozent der Anteile besitzt, beläuft sich auf 1,50 Euro je Aktie, was einer Prämie von 18 Cent auf den letzten Schlusskurs entspricht. Ziel ist es, einen Anteil von mindestens 90 Prozent zu erwerben und das Institut von der Börse zu nehmen. Danach sollen zwei Gesellschaften abgespalten werden, darunter eine Bad Bank.

An der geplanten Kapitalerhöhung von fünf Milliarden Euro für die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW), Stuttgart, wollen sich die 54 Sparkassen in Baden-Württemberg beteiligen. Bedingung ist, dass bestimmte Risikopapiere aus dem Kreditersatzgeschäft der LBBW durch Garantien gegen Zahlungsausfälle oder Wertschwankungen abgesichert werden. Vor Auszahlung des Kapitalbetrags von 1,78 Milliarden Euro will die Verbandsversammlung entscheiden, ob die konkret ausgehandelten Garantiebedingungen dem jetzt gefällten Grundsatzbeschluss entsprechen. Auch der baden-württembergische Landtag und der Stuttgarter Gemeinderat haben der Teilnahme an den Kapitalmaßnahmen zugestimmt. Die Beteiligung des Landes und der landeseigenen L-Bank beläuft sich auf 2,1 Milliarden Euro. Die Sparkassen in Rheinland-Pfalz wollen sich an der Kapitalerhöhung der LBBW unter den bisherigen Voraussetzungen nicht beteiligen. Das beschloss die Versammlung des Verbands der 26 Institute. Erst sollten weitere Gespräche mit dem Sparkassenverband Baden-Württemberg (SVBW) geführt werden.

Im Nachgang zur Eckpunktevereinbarung vom 15. Februar zwischen der Aareal Bank AG, Wiesbaden, und dem Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin) sind die Verträge Mitte März dieses Jahres unterzeichnet worden. Durch die vereinbarte Stille Einlage des SoFFin in Höhe von 525 Millionen Euro, die mit neun Prozent pro Jahr verzinst und zu 100 Prozent als Kernkapital (Tier I) angerechnet wird, wird sich die Kernkapitalquote der Aareal Bank nach dem KSA-Ansatz per Ende des ersten Quartals auf rund zehn Prozent belaufen. Das Institut hat den Garantierahmen des SoFFin Mitte März erstmals genutzt und eine staatlich garantierte Benchmark-Anleihe mit einem Volumen von zwei Milliarden Euro platziert.

Das Bundesfinanzministerium hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, um die Eingriffsmöglichkeiten für die Finanzmarkt- und Versicherungsaufsicht zu stärken. Im Rahmen des Vorstoßes sollen präventive Maßnahmen mit besseren Informations- und Eingriffsrechten für die Aufsicht verbunden werden. Außerdem sollen die Meldepflichten steigen und die Eigenkapitalanforderungen erhöht werden.

Die Feri Eurorating Services AG, Bad Homburg, veröffentlicht ab sofort Zertifikateratings. Bewertet werden zunächst Bonus-, Discount-, Garantie- und Indexzertifikate. Die Ergebnisse von bislang rund 52 000 Bewertungen sind über den Webauftritt der Gesellschaft zu beziehen. Zielgruppe sind private und institutionelle Anleger sowie Bankberater und Vermögensverwalter. Das Rating wird täglich berechnet und soll die Produkt- und Emittentenqualität berücksichtigen.

Unter dem Aktenzeichen VII R 47/07 hat der Bundesfinanzhof (BFH) das Bankgeheimnis in Deutschland gelockert. Demnach müssen Banken den Finanzämtern auf Anfrage nun auch dann Kontodaten ihrer Kunden weiterleiten, wenn kein strafrechtlicher Verdacht auf Steuerhinterziehung vorliegt und wenn diese Daten im Zuge einer routinemäßigen Betriebsprüfung des Bankhauses gewonnen worden sind. Mit dem Urteil schließt sich der VII. Senat des BFH einer früheren Entscheidung des VIII. Senats an.

Mit einer Gesetzesänderung wurde durch den nordrhein-westfälischen Landtag der Zusammenschluss der Provinzial Rheinland, Düsseldorf, mit der Lippischen Landes-Brandversicherungsanstalt, Detmold, ermöglicht. Damit kann der bereits im Herbst des Jahres 2007 verabredete Kaufvertrag realisiert werden. Das kleinere Detmolder Unternehmen, das der letzte öffentliche Versicherer war, der noch keine institutionelle Anbindung zur Sparkassen-Finanzgruppe hatte, soll als selbstständige Tochtergesellschaft wie bisher arbeiten.

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat den Entwurf des Finanzmarktstabilisierungsänderungsgesetzes gebilligt, mit dem die Grundlage für eine Rettung der angeschlagenen Hypo Real Estate AG (HRE), München, geschaffen werden soll. Der Bundesrat entscheidet endgültig Anfang April dieses Jahres über das Vorhaben. Das darin enthaltene Rettungsübernahmegesetz sieht eine Verstaatlichung in Schwierigkeiten geratener Banken vor. Die Möglichkeit, ein Enteignungsverfahren einzuleiten, endet dem Gesetzentwurf nach am 30. Juni.

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