Bankenchronik

8. Februar 2012 bis 24. Februar 2012

Ab 1. April dieses Jahres wird die Helaba Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH, Frankfurt am Main, die gesamten Kapitalanlagen des Versicherungskonzerns Vereinigte Postversicherung (VPV) in Höhe

von zirka acht Milliarden Euro administrieren. Über die reine Master-KAG-Funktion hinaus umfasst das von der VPV ausgeschriebene Mandat die Kapitalanla-gen-Buchhaltung, das aufsichtsrechtliche Meldewesen einschließlich der Führung des Sicherungsvermögensverzeichnisses, die Integration aller Direktanlagen, das Reporting der Kapitalanlagen sowie die Erstellung von Stresstests und Szenarioanalysen nach Vorgaben der BaFin. Das verwaltete Volumen der Gesellschaft wird damit auf rund 72 Milliarden Euro steigen.

Die Universal-Investment, Frankfurt am Main, hat zum Jahresanfang 2012 die SEB Master KAG, Frankfurt am Main, erworben. In diesem Bereich bündelte die SEB bisher ihre Aktivitäten in Deutschland rund um die Auflage und Verwaltung von Hedgefonds. Nachdem die Aufsichtsbehörde BaFin Universal-Investment im September 2011 die Erlaubnis zur Auflage und Verwaltung von Hedgefonds erteilt hatte, wird die SEB Master KAG im Laufe des Jahres auf Universal-Investment verschmolzen. Das administrierte Fondsvolumen von Universal-Investment erhöht sich mit dem Kauf um 110 Millionen Euro. Ende Januar 2012 betrug es rund 134 Milliarden Euro.

Die Volkswagen Financial Services AG, Braunschweig, bietet im Rahmen eines Joint Ventures mit dem belgischen Importeur D'Ieteren Finanzdienstleistungen auf dem belgischen Markt an. Die neu gegründete Gesellschaft Volkswagen D'Ieteren Finance mit Sitz in Brüssel vereint das Leasinggeschäft des belgischen Importeurs und das Finanzierungsgeschäft der belgischen Filiale der Volkswagen Bank GmbH. Die Produktpalette umfasst Finanzierungen, Leasing und Versicherungen für die Marken Volkswagen, Audi, Seat, Skoda und Volkswagen-Nutzfahrzeuge für Privat- und Firmenkunden. Die Genehmigungen zur Aufnahme des Geschäfts liegen vor.

Ein US-Gericht in Manhattan hat Klagen der US-Pensionskasse TIAA und der französisch-belgischen Finanzgruppe Dexia gegen die Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main, abgewiesen. TIAA und Dexia hatten vom deutschen Kreditinstitut Schadensersatz für Wertverluste der Hypothekenpapiere gefordert. Einen Betrug - verbriefte Hypothekenpapiere schlechter Qualität als sichere Anlagen verkauft zu haben und anschließend gegen den US-Häusermarkt gewettet und vom Verfall der Papiere profitiert zu haben - haben die beiden Kläger dem Gericht nicht ausreichend belegen können. Den Klägern wurde eine 30-tägige Frist eingeräumt, ihre Argumentation beziehungsweise Beweisführung darzulegen.

Die Deutsche-Bank-Tochter Sal. Oppenheim, Köln, hat in Bremen ihre elfte Niederlassung bundesweit eröffnet. Die Leiterin der neuen Niederlassung ist zusammen mit einem Team von der Bremer Landesbank zu Sal. Oppenheim gewechselt.

Das EU-Parlament hat am 14. Februar 2012 dem Übergang zu einheitlichen europäischen Kontonummern (IBAN) im neuen europäischen Zahlungsverkehrsraum (Sepa) zugestimmt. Ab dem 1. Februar 2014 soll die 22-stellige europäische Kontonummer (IBAN) der alleinige Standard für Überweisungen in Europa werden. Diese kann durch die internationale Bankleitzahl (BIC) ergänzt werden, die spätestens 2016, bei nationalen Überweisungen bereits ab dem 1. Februar 2014, wegfällt. Die Kreditinstitute dürfen der Beschlusslage nach bis mindestens 2016 ihren Kunden anbieten, bei Überweisungen deutsche Kontonummern und Bankleitzahlen zu verwenden. Sie dürfen dabei die alten Nummern akzeptieren, wenn sie diese selbst in die neuen Kundenkennungen umrechnen.

Die Österreichische Volksbanken AG (ÖVAG), Wien, hat ihre Osteuropa-Tochter Volksbank International (VBI) an die russische Sberbank, Moskau, verkauft. Der 51-prozentige VBI-Anteil wurde zum Preis von 260 Millionen Euro veräußert, weitere 245 Millionen Euro gehen an die übrigen Anteilseigner DZ Bank, WGZ und die Banque Populaire Caisse d'Epargne.

Nach dem Wegfall des Leerverkaufsverbots in Frankreich und Belgien wurde das im August 2011 verhängte Verbot der Leerverkäufe auch in Spanien und Italien wieder aufgehoben. Nach der Begründung der spanischen BörsenaufsichtComisión Nacional del Mercado de Valores (CNMV), Madrid, habe die Situation der extremen Volatilität und fortgesetzter Instabilität, der vor allem Aktien des Finanzsektors ausgesetzt gewesen sind, nachgelassen.

Das Institut der Wirtschaftsprüfer e. V. (IDW), Düsseldorf, hat seine Maßgabe für die Bilanzierung griechischer Staatsanleihen in den Abschlüssen per Ende Dezember verschärft. Ursprünglich sollten Banken gemäß den Beschlüssen des EU-Sondergipfels Ende Oktober ihre Hellas-Exposures auf 50 Prozent abschreiben müssen. Für das Ausmaß der Abschreibungen ist eine Größenordnung von 70 Prozent geplant.

Die Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main, reagiert auf die öffentliche Diskussion um das Produkt Fonds db Kompass Life 3. Sie betont zwar weiterhin, dass der im Jahr 2007 als synthetisches Produkt aufgelegte Fonds keinen Bezug zu realen Lebensversicherungspolicen hat und dessen Ertrag von der Lebenserwartung einer Referenzgruppe von US-Bürgern abhängig ist. Gleichwohl bietet sie den Anlegern den Ausstieg an. Diesen soll ein schriftliches Rückkaufangebot gemacht werden, mit dem sie ihr investiertes Kapital unter Abzug zwischenzeitlich zugeflossener Zahlungen zurückerhalten können.

Mit dem Diskussionspapier zur Umsetzung der Weißgeldstrategie für den Finanzplatz Schweiz will das Schweizer Finanzministerium Vorschläge für eine gesetzliche und aufsichtsrechtliche Umsetzung der Strategie unterbreiten, den Zufluss unversteuerter Vermögen in die Schweiz zu unterbinden. Zum einen sollen die Sorgfaltspflichten der Banken ausgebaut werden, zum anderen sollen die ausländischen Kunden eine Selbstdeklaration der in der Schweiz angelegten Vermögenswerte erbringen. Zweites Element ist eine Verbesserung der Amts- und Rechtshilfe bei Steuerdelikten gemäß der internationalen Standards. Damit soll die Ausweitung des Musterabkommens über Amtshilfe in Steuersachen mitgetragen und den Steuerbehörden die Möglichkeit von Gruppenanfragen eingeräumt werden. Dritter wesentlicher Bestandteil ist das Quellensteuermodell, wie es beispielsweise in Form der Abgeltungssteuerverträge mit Deutschland und Großbritannien ausgehandelt ist. Dieses soll dem Modell des automatischen Informationsaustauschs vorgezogen werden.

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