Gespräch des Tages

Kapitalmarkt - Die Neufassung des IDW S4

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) veröffentlichte am 6. Januar 2014 den Entwurf einer Neufassung des Standards S4 (IDW S4 n.F.). Dieser enthält die "Grundsätze ordnungsgemäßer Begutachtung von Verkaufsprospekten über öffentlich angebotene Kapitalanlagen (offene und geschlossene Investmentvermögen)". Bisher galt eine Prüfung nach dem alten IDW S4 in der Branche als eine wesentliche Voraussetzung für sogenannte Vermögensanlagen (mehrheitlich geschlossene Fonds), um bei Vertrieben und Banken ins Programm aufgenommen zu werden.

Es verwundert allerdings Branchenkenner schon länger, dass man sich mit der Neufassung derart lange Zeit gelassen hat. Durch die Einführung des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) 2012 und das im Zuge der Umsetzung der AIFM-Richtlinie neu geschaffene Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) 2013 sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen gravierend geändert worden. Schon damals war die Notwendigkeit der Neufassung des IDW S4 offenbar, bislang wartete der Markt darauf vergebens. Dies führte zu einer gewissen Verunsicherung, hinsichtlich der Gutachten nach dem alten IDW S4.

Gegenüber dem alten IDW S4 gibt es Veränderungen, die schon sachlogisch durch die Basierung auf den gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen (Mindestinhalte) für Verkaufsprospekte nach dem KAGB und VermAnlG begründet sind. Von den bisherigen 7 Anlagen, welche zusätzliche Angaben bei bestimmten Vermögensanlagen beinhalteten, wird wohl nur noch Anlage 1 (in überarbeiteter Fassung) die zusätzlichen Anforderungen festlegen. Die bisherigen Anlagen 2 bis 7 mit zusätzlichen Angabenerfordernissen für ausgewählte Vermögensgegenstände und Fondskonzeptionen sollen hingegen entfallen.1) Die Komplexität der Neuregelungen muss jedoch im neuen Standardentwurf noch zu diversen Anpassungen führen. Das Nebeneinander zwischen unregulierten, nach VermAnlG regulierten und nach KAGB regulierten Anlageprodukten mit seiner Diversifizierung nach Typologien der Fondskonstruktionen ist noch nicht stringent umgesetzt. So finden die Terminologie des KAGB und die unterschiedlichen Prüfungsmaßstäbe der einzelnen Gesetze noch nicht ausreichend Berücksichtigung.

Den Entwurf kann man auf der Website des IDW (www.idw.de) >Verlautbarungen> Download von Entwürfen herunterladen. Außerdem wurde er in Heft 1/2014, Seiten 41 ff. der IDW Fachnachrichten veröffentlicht. Das IDW hat den Entwurf zur öffentlichen Konsultation gestellt. Die Konsultationsfrist läuft noch bis 31. März 2014. Es bleibt also noch etwas Zeit, um Änderungsvorschläge gegenüber dem IDW zu äußern. Insofern können sich zum Entwurf Änderungen ergeben. Nichtsdestotrotz sollten sich sowohl die Wirtschaftsprüfer, Vertriebsverantwortlichen und Compliance Beauftragte in den Banken zeitnah mit dem Thema auseinandersetzen.

Prof. Dr. Lars Jäger und Gero Maas2)

1) Vgl. IDW, Grundsätze zur Begutachtung von Verkaufsprospekten über öffentlich angebotene Kapitalanlagen IDW Fachnachrichten, Nr. 1/2014, Seite 41.

2) Der Beitrag gibt nur die persönliche Meinung der Autoren wieder.

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