Vermerkt

Zentralbanken - Beschlüsse EZB-Rat (ohne Zinsbeschlüsse)

Operationeller Bereich: Am 2. September 2010 fasste der EZB-Rat mehrere Beschlüsse im Hinblick auf die Tenderverfahren und die Zinssätze für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte (HRGs), die längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte (LRGs) mit dreimonatiger Laufzeit und die Refinanzierungsgeschäfte mit Sonderlaufzeit von der Dauer einer Erfüllungsperiode. Außerdem wurde beschlossen, drei zusätzliche Feinsteuerungsoperationen durchzuführen, wenn die verbleibenden Refinanzierungsgeschäfte mit sechs- und zwölfmonatiger Laufzeit fällig werden. Einzelheiten hierzu sind einer Pressemitteilung zu entnehmen, die zusammen mit einer aktualisierten Fassung des konsolidierten Kalenders für die Tenderoperationen des Eurosystems veröffentlicht wurde.

Am 16. September 2010 billigte der EZB-Rat eine überarbeitete Fassung des Dokuments "Durchführung der Geldpolitik im Euro-Währungsgebiet: Allgemeine Regelungen für die geldpolitischen Instrumente und Verfahren des Eurosystems" (kurz: "Allgemeine Regelungen") und verabschiedete die Leitlinie EZB/2010/13 zur Änderung der Leitlinie EZB/2000/7 über geldpolitische Instrumente und Verfahren des Eurosystems. Mit dem Inkrafttreten der Leitlinie EZB/2010/13 am 18. September 2010 wurde die zuvor geltende Fassung der "Allgemeinen Regelungen" ersetzt. Die Leitlinie wird im weiteren Verlauf dieses Jahres im Amtsblatt der EU und auf der Website der EZB veröffentlicht.

Zahlungsverkehr und Marktinfrastruktur: Am 3. September 2010 erteilte der EZB-Rat seine Zustimmung zur Veröffentlichung eines Beurteilungsberichts zum Umsetzungsstand der Erwartungen der Zahlungsverkehrsüberwachung des Eurosystems an die Aufrechterhaltung des Betriebs von Zahlungssystemen, die für die Stabilität des Finanzsystems bedeutsam sind. Die Beurteilung wurde im Rahmen der Überwachungsaufgaben des Eurosystems durchgeführt und hat laut EZB bestätigt, dass die von den Betreibern der untersuchten Systeme getroffenen Vorkehrungen zur Aufrechterhaltung des Betriebs und zur Krisenkommunikation einen hohen Standard aufweisen. Der Bericht und eine entsprechende Pressemitteilung sind auf der Website der EZB abrufbar.

Am 16. September 2010 ernannte der EZB-Rat die Mitglieder des T2S-Programmvorstands für eine Amtszeit von 18 Monaten ab dem 1. November 2010 (siehe eigene Meldung). Der T2S-Programmvorstand wurde am 19. März 2009 eingerichtet, um die Beschlussorgane der EZB bei der Sicherstellung eines erfolgreichen und rechtzeitigen Abschlusses des T2S-Programms zu unterstützen. Eine diesbezügliche Pressemitteilung ist auf der Website der EZB abrufbar.

Am gleichen Tag verabschiedete der EZB-Rat die Leitlinie EZB/2010/12 zur Änderung der Leitlinie EZB/2007/2 über ein transeuropäisches automatisiertes Echtzeit-Brutto- Express-Zahlungsverkehrssystem (Target-2). Sie trägt den durch die Einführung der Target-2-Version 4.0 erforderlich gewordenen Aktualisierungen sowie einer Reihe technischer Änderungen im Zuge des Inkrafttretens des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Rechnung und ist ab dem 22. November 2010 wirksam.

Finanzstabilität und Aufsichtsfragen:

Am 16. September 2010 stimmte der EZB-Rat ferner der Veröffentlichung des Jahresberichts über die Struktur des Bankensektors in der EU (EU banking structures) zu, der vom Ausschuss für Bankenaufsicht (Banking Supervision Committee, BSC) erstellt wurde. Der Bericht konzentriert sich auf strukturelle Entwicklungen in den Jahren 2008 und 2009, die für die Stabilität des Bankensystems relevant sind, und enthält einen Sonderaufsatz über die künftige Entwicklung des Bankensektors in der EU. Außerdem werden im Anhang Leistungsmessgrößen für Banken analysiert und die Bedeutung und Effizienz von Messgrößen der Eigenkapitalrendite (Return on Equity, RoE) hinterfragt, die Managern, Bankenaufsichts- und Finanzstabilitätsbehörden einen adäquaten Eindruck von der Performance der Banken vermitteln sollen. In diesem Anhang wird anhand von empirischen Daten beschrieben, wo die Grenzen von RoE-Messgrößen liegen und welche Fehleinschätzungen es diesbezüglich gibt, und es werden Verbesserungsvorschläge sowohl für den Umfang als auch für die Eigenschaften von Leistungsmessgrößen unterbreitet. Der Bericht wird auf der Website der EZB veröffentlicht.

Ebenfalls am 16. September 2010 stimmte der EZB-Rat der Veröffentlichung des vom BSC verfassten Berichts über die Stabilität des Bankensektors in der EU (EU Banking Sector Stability) zu. Der Bericht untersucht die Finanzlage des gesamten Bankensystems in der EU im Jahr 2009 und von Großbanken in der EU im ersten Halbjahr 2010. Er enthält außerdem eine Analyse der Hauptrisiken, mit denen die Aussichten für den EU-Bankensektor behaftet sind. Hierbei wurde auf eine Vielzahl von makroprudenziellen Indikatoren und Marktindikatoren zurückgegriffen. Der Bericht wird auf der Website der EZB veröffentlicht.

Stellungnahme zu Rechtsvorschriften: Am 6. August 2010 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme zu Änderungen des rechtlichen Rahmens für das Einlagensicherungssystem in Polen auf Ersuchen des polnischen Finanzministeriums (CON/ 2010/64). Auf eigene Initiative verabschiedete der Rat am gleichen Tag eine Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG im Hinblick auf die Eigenkapitalanforderungen für Handelsbuch und Weiterverbriefungen und im Hinblick auf die aufsichtliche Überprüfung der Vergütungspolitik (CON/2010/65).

Am 9. August 2010 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme zu Änderungen der rumänischen Rechtsvorschriften über die amtliche Statistik auf Ersuchen des rumänischen Statistikamts (CON/2010/ 66).

Ebenfalls verabschiedet wurde am gleichen Tag eine Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag für eine Verordnung der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EG) Nr. 2494/95 im Hinblick auf Mindeststandards für die Qualität der HVPI-Gewichtung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2454/97 der Kommission. Sie geht auf das Ersuchen der Europäischen Kommission (CON/2010/67) zurück.

Am 26. August 2010 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme zu weiteren Maßnahmen zur Wiederherstellung eines ausgeglichenen Staatshaushalts in Rumänien auf Ersuchen des rumänischen Ministeriums für öffentliche Finanzen (CON/ 2010/69). Auf Ersuchen des polnischen Parlamentspräsidenten (CON/2010/70) verabschiedete der EZB-Rat am 9. September 2010 eine Stellungnahme zu Änderungen des rechtlichen Rahmens für den Betrieb der Bank Gospodarstwa Krajowego. Mit der Verlängerung der irischen Staatsgarantie bezüglich bestimmter Verbindlichkeiten von Kreditinstituten beschäftigte sich der EZB-Rat am 16. September 2010. Er verabschiedete diese Stellungnahme auf Ersuchen des irischen Finanzministers (CON/ 2010/71).

Statistik: Am 19. August 2010 beschäftigte sich der EZB-Rat mit dem rechtlichen Rahmen für Verstöße im Zusammenhang mit der Statistik über die Zinssätze der MFIs (kurz: "MFI-Zinsstatistik") - EZB- Beschluss. Er verabschiedete den Beschluss EZB/2010/10 über die Nichteinhaltung der statistischen Berichtspflichten. Darin werden das seit 2004 geltende Übertretungsverfahren bei Nichteinhaltung der Berichtspflichten im Rahmen der MFI-Bilanzstatistik erläutert und ein ähnliches Verfahren für die Statistik über die von monetären Finanzinstituten angewandten Zinssätze für Einlagen und Kredite gegenüber privaten Haushalten und nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften eingerichtet. Der Beschluss wurde am 28. August 2010 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist auf der Website der Europäischen Zentralbank abrufbar.

Corporate Governance: Am 23. August 2010 verabschiedete der EZB-Rat die Empfehlung EZB/2010/11 an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Banca d'Italia für die Geschäftsjahre 2010 bis 2015. Die Empfehlung wurde am 28. August 2010 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist auf der Website der EZB abrufbar.

Am 2. September 2010 ernannte der EZB-Rat Herrn Jean-Pierre Landau, gegenwärtig Vizepräsident der Banque de France, mit sofortiger Wirkung zum Vorsitzenden des Ausschusses für internationale Beziehungen (International Relations Committee, IRC).

Am 16. September 2010 stimmte der EZB-Rat der Gründung eines Ausschusses für Risikosteuerung im Eurosystem (Eurosystem Risk Management Committee, RMC) gemäß Artikel 9.1 der EZB-Geschäftsordnung mit Mandat für einen Zeitraum von drei Jahren, das heißt bis Ende August 2013, zu.

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