Vermerkt

Zentralbanken: Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Marktoperationen: Am 29. Juli 2014 erließ der EZB-Rat den Beschluss (EZB/ 2014/34) über Maßnahmen im Zusammenhang mit gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (GLRGs). Ziel dieser Geschäfte ist es, die Funktionsfähigkeit des geldpolitischen Transmissionsmechanismus durch Unterstützung der Kreditvergabe an die Realwirtschaft zu verbessern. In dem Beschluss werden die Bedingungen für die Teilnahme an GLRGs und weitere operative Aspekte dieser Geschäfte dargelegt. Der Beschluss wurde zusammen mit einer entsprechenden Pressemitteilung auf der Website der EZB veröffentlicht.

Am 7. August 2014 verabschiedete der EZB-Rat einen Beschluss zur Durchführung von restriktiven Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Diese Maßnahmen waren vom Rat der Europäischen Union am 31. Juli 2014 verhängt worden. Die EZB will sicherstellen, dass die Banken Zugang zu Refinanzierungsmitteln haben; sie sind allerdings gehalten, zuerst ihren Bedarf zu melden. Die Genehmigung soll erfolgen, wenn bestätigt ist, dass die geforderte Liquidität nicht zur Umgehung der restriktiven Maßnahmen der EU genutzt wird.

Stellungnahme zu Rechtsvorschriften: Am 21. Juli 2014 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zum Zentralen Kreditregister (CON/2014/57) auf Ersuchen der portugiesischen Staats- und Finanzministerin. Am 25. Juli 2014 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zur Gewährleistung einer hohen gemeinsamen Netz- und Informationssicherheit in der Union (CON/2014/58) auf eigene Initiative.

Am 28. Juli 2014 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu neuen allgemeinen Maßnahmen, die auf der Entscheidung des Obersten Gerichts zu Verbraucherdarlehensverträgen in Ungarn beruhen (CON/2014/59) auf Ersuchen des ungarischen Ministeriums für nationale Wirtschaft. Am 22. Juli 2014 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Abwicklung von Kreditinstituten und anderen Instituten in Zypern (CON/ 2014/60) auf Ersuchen des Finanzministers der Republik Zypern. Am 29. Juli 2014 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu Sanierungs- und Abwicklungsmaßnahmen für die Hypo Group Alpe Adria (CON/2014/61) auf Ersuchen des österreichischen Bundesministeriums für Finanzen. Am 6. August 2014 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen in Ungarn (CON/2014/ 62) auf Ersuchen des ungarischen Ministeriums für nationale Wirtschaft.

Am 6. August 2014 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Redenominierung von Kapital und Wertpapieren der Unternehmen in Litauen (CON/2014/63) auf Ersuchen des litauischen Wirtschaftsministeriums.

Corporate Governance: Im Einklang mit der bewährten Praxis beschloss der EZB-Rat am 16. Juli 2014, den Präsidenten der Lietuvos bankas als Beobachter zu seinen Sitzungen einzuladen und Experten der Lietuvos bankas in allen Ausschüssen des Eurosystems/ESZB und den nachgeordneten Gremien, sofern diese in der Zusammensetzung des Eurosystems tagen, Beobachterstatus zu gewähren. Ein Vertreter der Lietuvos bankas wird zudem als Beobachter an den Sitzungen des Aufsichtsgremiums teilnehmen. Dieser Beschluss trat unmittelbar nach der Entscheidung des Rates der EU vom 23. Juli 2014 über die Aufhebung der Ausnahmeregelung für Litauen in Kraft.

Bankenaufsicht: Am 6. August 2014 genehmigte der EZB-Rat die Veröffentlichung des Handbuchs zum Stresstest im Rahmen der umfassenden Bewertung (Comprehensive Assessment Stress Test - Cast). Im Cast-Handbuch werden die einzelnen Schritte der umfassenden Bewertung beschrieben, die sich an die Prüfung der Aktiva-Qualität (Asset Quality Review - AQR) anschließen und auf ihr aufbauen.

Insbesondere wird in diesem Dokument dargelegt, wie die systematische und zentralgesteuerte Qualitätssicherung der von den Banken vorgelegten Ergebnisse aus den Stresstest durchgeführt wird und wie AQR und Stresstest zusammengefügt werden. Dabei werden Einzelheiten zum geplanten Qualitätssicherungsprozess für den Stresstest und zur Methodik für das Zusammenfügen der Resultate aus AQR und Stresstest genannt. Zusammen mit dem AQR-Handbuch für Phase 2 und der Stresstest-Methodik der EBA liefert das Handbuch die komplette Methodik für die quantitative Komponente der umfassenden Bewertung. Es ist auf der Website der EZB veröffentlicht worden.

Noch keine Bewertungen vorhanden


X