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Zentralbanken - Kapitalzeichnung: Neuer Schlüssel der EZB

Die Europäische Zentralbank hat Anfang Januar Anpassungen ihres Kapitalschlüssels und der Beiträge der nationalen Zentralbanken (NZBen) bekannt gegeben. Gemäß Artikel 29 des Protokolls über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der EZB werden die Anteile der NZBen am Kapitalschlüssel der EZB zu gleichen Teilen nach den Anteilen der jeweiligen Mitgliedstaaten an der Gesamtbevölkerung und am Bruttoinlandsprodukt der Europäischen Union (EU) gewichtet. Die bei dieser Berechnung verwendeten Daten werden der EZB von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellt. Die Gewichtsanteile werden alle fünf Jahre und immer dann, wenn ein neuer Mitgliedstaat der EU beitritt, angepasst. Dementsprechend wurde der Kapitalschlüssel der EZB am 1. Januar 2009 anlässlich der fünfjährlichen Aktualisierung auf Grundlage der von der Europäischen Kommission bereitgestellten Daten angepasst. Hierbei sorgen die NZBen durch Übertragungen von Kapitalanteilen untereinander dafür, dass die Verteilung der Kapitalanteile dem angepassten Schlüssel entspricht. Die neue Verteilung der Anteile der NZBen am Kapitalschlüssel sind auf der Website der EZB veröffentlicht. Insgesamt beläuft sich das gezeichnete Kapital der EZB weiterhin unverändert auf 5 760 652 402,58 Euro.

Nach Artikel 49 der Satzung, demzufolge die NZBen des Eurosystems verpflichtet sind, ihren Anteil am gezeichneten Kapital in voller Höhe einzuzahlen, hat des Weiteren die Národná banka Slovenska den Rest des von ihr gezeichneten Anteils am Kapital der EZB eingezahlt. Die elf NZBen, die nicht dem Eurosystem angehören, müssen als Beitrag zu den Betriebskosten der EZB einen Mindestprozentsatz des von ihnen gezeichneten Kapitals in Höhe von derzeit sieben Prozent einzahlen.

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